# taz.de -- Transparenz im Bundestag: Die Ufos kommen! | |
> Endlich ist es so weit: Dank eines Grundsatzurteils darf nun jeder | |
> wissen, was der Bundestag über Ufos weiß – und über Guttenbergs plumpe | |
> Plagiate. | |
Bild: Ist das wirklich ein Ufo? Bundestagsunterlagen könnten da vielleicht wei… | |
BERLIN taz | Darauf haben viele Journalisten gewartet: In einem | |
Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden, | |
dass der Bundestag in einer lang umkämpften Frage nicht weiter mauern darf. | |
Künftig muss das Parlament Einsicht in Gutachten seines Wissenschaftlichen | |
Dienstes gewähren, wenn Bürger dies beantragen. | |
Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments fertigt auf Anfrage von | |
Abgeordneten wissenschaftliche Ausarbeitungen an. Was mit den Gutachten | |
passiert, entschieden die Abgeordneten bislang stets selbst: Gefielen sie | |
ihnen, wurde damit Politik gemacht. Ansonsten verschwanden sie einfach | |
wieder in der Schublade. | |
Seit 2006 gilt in Deutschland jedoch das [1][Informationsfreiheitsgesetz], | |
wonach grundsätzlich so gut wie alle Informationen, die der Staat vorhält, | |
einsehbar sein sollen – es sei denn, dem stehen schwerwiegende Interessen | |
wie etwa die innere Sicherheit entgegen. In manchen Behörden wurden | |
Mitarbeiter jedoch mitunter sogar angewiesen, [2][aktiv Ablehnungsgründe zu | |
finden]. | |
In der aktuellen Entscheidung ging es um zwei interessante Fälle zu | |
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. In einem klagte ein Bürger | |
darauf, ein legendäres Gutachten einsehen zu dürfen, das den Wissensstand | |
des Dienstes über die Existenz von Ufos wiedergeben soll. In einem anderen | |
Fall begehrte der Welt-Redakteur [3][Manuel Bewarder] Einsicht in die | |
sogenannten Guttenberg-Gutachten: Im Zuge der [4][Plagiatsaffäre um den | |
früheren Minister Karl-Theodor zu Guttenberg] war bekannt geworden, dass | |
dieser Ausarbeitungen, die er als Abgeordneter in Auftrag gegeben hatte, | |
unkenntlich in seine Doktorarbeit übernommen hatte. | |
Bewarder wollte dem nachgehen, doch der Bundestag argumentierte, die | |
Ausarbeitungen unterlägen dem Schutz des freien Mandats. Hilfsweise | |
behauptete der Bundestag gar, dass auch Urheberrechte des Parlaments | |
betroffen seien – und wollte über diesen rechtlichen Kniff eine | |
Veröffentlichung vermeiden. Das sah das Gericht nun anders und entschied, | |
dass die Gutachten freizugeben seien. | |
Für Journalisten ist das ein Fest. Sie, aber auch alle anderen Bürger, | |
können nun auch noch nachträglich prüfen, womit sich der Dienst in wessen | |
Auftrag – und mit welchen Ergebnissen – befasst hat. | |
8 Jan 2016 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/ | |
[2] http://www.zeit.de/2013/17/informationsfreiheitsgesetz-ifg-akteneinsicht | |
[3] https://twitter.com/manuelbewarder | |
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiatsaff%C3%A4re_Guttenberg | |
## AUTOREN | |
Martin Kaul | |
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