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# taz.de -- Schischa-Bars und Rauchverbot: Hoffen, dass keiner kontrolliert
> Viele Schischa-Bars haben keinen "abgrenzbaren Raucherraum" - und Chillen
> bei Wasserpfeife ist vor der Tür nun mal unmöglich. Die Wirte hoffen,
> dass die Kontrolleure wegschauen.
Bild: So viel Qualm ist für Kontrolleure schon ziemlich schwer zu übersehen...
BERLIN taz Maher Abdelnour hat schon über eine Lösung nachgedacht. In einem
seiner beiden Schischa-Restaurants "könnte man einen Raum für Raucher
abtrennen, vielleicht mit Glasscheiben". Er selbst würde das Rauchverbot
zwar verkraften, da die Gäste bei ihm vor allem essen, meint der Wirt, der
in Berlin zwei Restaurants betreibt. Die Schischa-Bars allerdings, die vor
allem vom Angebot des Wasserpfeifenrauchens leben, die "sind
aufgeschmissen."
Ab 1. Januar führen acht weitere Bundesländer ein Rauchverbot in
Gaststätten ein: Berlin, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In
Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen gelten bereits Rauchverbote.
Vor allem die Betreiber von Cafés mit orientalischem Ambiente, die das
Schmauchen von Wasserpfeifen als Attraktion anbieten, fürchten nun um ihre
Existenz. "Wir hatten bereits Anrufe von Betreibern von Schischa-Bars",
berichtet Regine Kneiding, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für
Gesundheit und Verbraucherschutz, "aber wir können keine Ausnahmen machen.
Es gilt die Wettbewerbsgleichheit."
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, das Rauchverbot zu umgehen. Eine davon
besteht darin, einen Nebenraum für Raucher abzutrennen - allerdings nicht
in Bayern. Der Nichtraucherraum "muss größer sein als der Raum für
Raucher", erläutert Kneiding die Regeln, die Abgrenzung müsse fest sein,
"ein Vorhang reicht nicht". In kleinen Schischa-Bars ist eine solche
Teilung nicht möglich, und sie macht auch keinen Sinn.
Die Lösung, die Raucher einfach vor die Tür ins Freie zu schicken, wäre
gleichfalls absurd: Wasserpfeifen müssen auf festem Untergrund stehen, man
kann sie nicht mal so eben in der Hand halten. Oft rauchen mehrere Leute an
einer Pfeife, eine Füllung aufzuschmauchen dauert eine Stunde. Die ganze
Kultur des Chillens mit der Wasserpfeife funktioniert nun mal nicht draußen
vor der Tür.
Manche Betreiber von Schischa-Bars hoffen daher auf eine andere Lösung.
"Wir versuchen vielleicht, als Club weiterzumachen", kündigt der Betreiber
der Rababa Schischa Lounge in Berlin an. Die Hoffnung, einen sogenannten
Privatclub zu gründen und damit das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten
zu umgehen, dürfte allerdings, zumindest in Berlin, vergeblich sein. "Hier
ist das nicht gestattet", sagt Kneiding. Schließlich erfüllten die
Wasserpfeifen-Kneipen nicht die Vorgaben für einen Privatclub: "Der Eingang
ist öffentlich zugänglich, die Mitglieder wechseln ständig", erläutert die
Sprecherin, "das steht den Vorgaben für einen Privatclub entgegen." Die
Auslegung der Vorschriften für Privatclubs muss jedoch in den Bundesländern
nicht einheitlich sein.
Bleibt die Hoffnung, dass die Behörden nicht so genau hingucken ab
1.Januar. "Wir machen einfach weiter", sagt der Inhaber des Kairo Orient
Cafés in Berlin. "Viele Betreiber von Schischa-Lounges verdrängen das
Rauchverbot einfach", schildert Erdal Zorsöker. Er ist Inhaber eines
Großhandels für Tabak und Schischa-Zubehör im hessischen Wiesbaden und
Betreiber der website: [1][www.shisha-forum.de]. Laut Zorsöker hat in
seiner Stadt erst eine Schischa-Kneipe geschlossen, obwohl dort seit dem 1.
Oktober Rauchverbot besteht. Von einem Fall, in dem Bußgeld verhängt wurde,
ist ihm noch nichts bekannt. Allein aus Mannheim berichtete kürzlich die
Wormser Zeitung über zwei Fälle, wo in zwei Schischa-Bars Bußgelder in Höhe
von jeweils 35 Euro festgelegt wurden. Die für Einhaltung des Rauchverbots
zuständigen Ordnungsämter in Berlin sind bei den Bezirken eingerichtet.
In der Hauptstadt werden allerdings erst vom 1. Juli an konkret Bußgelder
verhängt, schildert Marlies Meunier, Leiterin des Wirtschafts- und
Ordnungsamtes im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain. Vorerst werde man das
Rauchverbot in den Gaststätten nur in die "regulären Streifengänge bis 22
Uhr" aufnehmen und die Gastwirte mit rauchenden Gästen lediglich
"ermahnen". Allerdings muss das Ordnungsamt Hinweisen von Bürgern auch
"gezielt" nachgehen. Bleibt abzuwarten, ob Gastwirte, die auf das
Rauchverbot achten, dann nicht Raucher in der Kneipe nebenan verstärkt
anschwärzen. BARBARA DRIBBUSCH
27 Dec 2007
## LINKS
[1] http://www.shisha-forum.de
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
Barbara Dribbusch
## TAGS
Jugendkultur
Subkultur
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