# taz.de -- Fragen und Antworten zur Netzsperre: Unerwünschtes Stoppzeichen | |
> Der Bundespräsident hat das Netzsperren-Gesetz unterzeichnet. Damit tritt | |
> nun ein Gesetz in Kraft, für das keine der im Bundestag vertretenen | |
> Parteien mehr offen eintritt. | |
Bild: Stopp will so gut wie niemand mehr. | |
Wann tritt das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft? | |
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. | |
Das ist jetzt nur noch eine Frage von wenigen Tagen. | |
Ist dem Bundespräsident nach der Unterzeichnung ein politischer Vorwurf zu | |
machen? | |
Nein, es ist nicht Aufgabe des Bundespräsidenten, beschlossene Gesetze | |
inhaltlich zu bewerten. Auch seine rechtliche Prüfungskompetenz ist | |
begrenzt. Im wesentlichen kann er kontrollieren, ob das Gesetz auf dem | |
richtigen Wege beschlossen wurde und ob der Bund zuständig war. Letzteres | |
war bei den Internetsperren zwar zweifelhaft, aber nicht eindeutig. In den | |
letzten 60 Jahren haben Bundespräsidenten nur acht Mal die Unterschrift | |
unter ein Gesetz abgelehnt. Schwierige rechtliche Fragen sind vom | |
Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. | |
Was regelt das Zugangserschwerungsgesetz? | |
Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) täglich eine Liste | |
der zu sperrenden kinderpornographischen Seiten zusammenstellt und die | |
Internetprovider diese Sperrung für ihre Kunden binnen sechs Stunden | |
umsetzen. Wer als Internet-Nutzer auf eine derartige Seite stößt, soll nur | |
ein Stopp-Zeichen mit Erläuterungen sehen. | |
Wird das BKA nun also doch Sperrlisten erstellen? | |
Vermutlich wird das BKA vorher durch einen Erlass der Bundesregierung an | |
der Anwendung des Gesetzes gehindert. Rechtstaatlich ist es zwar | |
bedenklich, wenn die Exekutive anordnet, dass ein vom Parlament | |
beschlossenes Gesetz einfach nicht angewandt wird. Politisch ist das aber | |
in Ordnung, da ja keine Partei im Bundestag mehr offen für das | |
Zugangserschwerungsgesetz ist. | |
Ist das Gesetz, wenn es eh nicht angewandt wird, noch relevant? | |
Ja, schließlich könnte es durch bloßen Erlass der Bundesregierung wieder | |
für anwendbar erklärt werden. Dann müsste das BKA am nächsten Werktag eine | |
Sperrliste vorlegen, die die Provider binnen sechs Stunden umsetzen müssen. | |
Das heißt, die Provider müssen ihre Sperr-Infrastruktur arbeitsbereit | |
halten, solange das Gesetz formell in Kraft ist. | |
Wie kann man das Gesetz wieder loswerden? | |
Durch einen Gesetzesbeschluss des Bundestags. Schon am nächsten Donnerstag | |
(25. Feb.) werden im Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Linken und Grünen | |
behandelt, die das Zugangserschwerungsgesetz wieder aufheben wollen. Die | |
SPD will bis dahin auch noch einen Gesetzentwurf einbringen. Wie die | |
Koalition sich verhält, ist noch unklar. | |
Welche Bedeutung hat die vom AK Zensur angekündigte Verfassungsbeschwerde? | |
Wenn das Zugangserschwerungsgesetz schnell wieder aufgehoben wird, dürfte | |
sich eine Verfassungsbeschwerde erübrigen. Falls sie kurz vor Aufhebung | |
trotzdem eingelegt wird, dürfte ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Es | |
müsste auch ein persönlich betroffener Kläger (z.B. ein Provider) gefunden | |
werden. | |
Sollte das Gesetz bestehen bleiben, könnte eine Klage interessant sein. | |
Erfolgversprechend sind aber vor allem formale Aspekte, wie die fragwürdige | |
Zuständigkeit des Bundes für ein Gesetz der Gefahrenabwehr. Wegen | |
mangelnder Eignung lässt Karlsruhe selten ein Gesetz scheitern. Auch die | |
Befürchtung, dass das Gesetz irgendwann später zu einem allgemeinen | |
Zensurinstrument erweitert werden könnte, dürfte für einen aktuellen Erfolg | |
in Karlsruhe nicht ausreichen. Einen Richtervorbehalt für die Sperrung von | |
Internet-Inhalten schreibt das Grundgesetz ebenfalls nicht vor. | |
Die Bundesregierung will nun vorrangig kinderpornographische | |
Internet-Angebote an der Quelle löschen. Ist dazu ein neues Gesetz | |
erforderlich? | |
Nein. Soweit verbotene Bilder auf inländischen Servern gehostet werden, | |
kann die Polizei direkt zugreifen und das Angebot unterbinden. In der Regel | |
dürften die Angebote aber im Ausland gehostet werden. Dann kann das | |
Bundeskriminalamt (BKA) wie bisher die Polizeidienststellen des jeweiligen | |
Landes informieren. Entgegen der Regierungs-Desinformation gibt es fast | |
kein Land, in dem Kinderpornografie legal ist. Theoretisch könnte das BKA | |
auch den entsprechenden ausländischen Host Provider oder – soweit | |
ersichtlich – den Inhaltsanbieter informieren. Das will das BKA aber nicht, | |
um nicht eventuelle Ermittlungen der örtlichen Polizei zu stören. | |
Es ist also kein neues Gesetz für die Löschung von Kinderporno-Webseiten | |
erforderlich. Auch das Zugangserschwerungsgesetz bringt hierfür keinen | |
Vorteil. Eine direkte Befugnis des BKA, eine ausländische Webseite zu | |
löschen, könnte auch ein neues Gesetz nicht einführen. Das Problem der | |
Kinderporno-Webseiten wird eh überschätzt, da die Kinderpornographie selten | |
im Internet frei zugänglich angeboten wird. Typischerweise wird sie in | |
geschlossenen Nutzergruppen gehandelt. | |
18 Feb 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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