| # taz.de -- Gutachten über "Stuttgart 21"-Entscheid: Auftrag erfüllt | |
| > Die Stuttgarter Landesregierung will keine Volksabstimmung über das | |
| > umstrittene Projekt "Stuttgart 21" durchführen - und stützt sich dabei | |
| > auf zwei Gutachten. | |
| Bild: Fand die Regierung gar nicht gut: Eine Volksabstimmung zu "Stuttgart 21". | |
| FREIBURG taz | Die Stuttgarter Landesregierung will keine Volksabstimmung | |
| über Stuttgart 21 durchführen. Dies hat das Kabinett am Montag beschlossen. | |
| Die Regierung stützt sich dabei auf zwei Gutachten, die den von der SPD | |
| vorgeschlagenen Weg in vielfacher Hinsicht für verfassungswidrig halten. | |
| Die SPD hatte eine Bestimmung in der Landesverfassung entdeckt, die bei | |
| einem Dissens zwischen Landesregierung und Landtag eine Volksabstimmung | |
| zulässt (Artikel 60 Absatz 3). Die Landesregierung hätte dabei, so der | |
| SPD-Vorschlag, ein Ausstiegsgesetz einbringen müssen, das der Landtag dann | |
| abgelehnt hätte. Über dieses Ausstiegsgesetz hätte nun eine Volksabstimmung | |
| stattfinden können. Im Auftrag der SPD hatten die renommierten | |
| Rechtsprofessoren Joachim Wieland (Speyer) und Georg Hermes (Frankfurt) das | |
| Projekt geprüft und erklärt, es gebe "Anhaltspunkte, dass dieser Weg | |
| gangbar" ist. | |
| Zu anderen Ergebnissen kamen nun im Auftrag von Ministerpräsident Stefan | |
| Mappus (CDU) die am Dienstag vorgestellten Gutachten. Sowohl | |
| Exverfassungsrichter Paul Kirchhof als auch der Stuttgarter Rechtsanwalt | |
| Peter Dolde erklärten den SPD-Vorschlag für "verfassungswidrig". | |
| Im Kern geht es darum, ob das Volk per Gesetz dem Land verbieten kann, | |
| Stuttgart 21 mitzufinanzieren. Die Regierungsgutachter betonen, dass das | |
| Land im Eisenbahnwesen weder die Kompetenz zur Gesetzgebung noch zur | |
| Verwaltung habe. Und haushaltswirksame Gesetze dürften nicht per | |
| Volksentscheid beschlossen werden. Die Klausel der Landesverfassung, dass | |
| über das Staatshaushaltsgesetz keine Volksabstimmung stattfinde, sei weit | |
| auszulegen, so Dolde und Kirchhof. Alle Gesetze, die den Landtag zu einer | |
| Neuordnung des Gesamthaushalts zwingen, dürften nicht vom Volk beschlossen | |
| werden, weil dies mit komplexen Haushaltsfragen überfordert sei. Dies gelte | |
| sogar dann, wenn wie hier das Land zum Verzicht auf eine Ausgabe gezwungen | |
| werden soll. | |
| Überzeugender sind die Ausführungen der Gutachter zum Verfahrensvorschlag | |
| der SPD. Wenn es keinen Konflikt zwischen Landesregierung und Landtag gebe, | |
| dürfe so ein Konflikt nicht einfach fingiert werden. Sonst werde die | |
| Landesverfassung unterlaufen, die Volksabstimmungen eben nur in bestimmten | |
| Fällen vorsehe. | |
| Peter Dolde begründete auch, dass eine Kündigung der Verträge zwischen Land | |
| und Bahn nicht möglich sei. Zwar sieht das Verwaltungsverfahrensgesetz eine | |
| Kündigung öffentlich-rechtlicher Verträge bei einer wesentlichen Änderung | |
| der Verhältnisse ausdrücklich vor (Paragraf 60). Es verstoße aber gegen | |
| Treu und Glauben, wenn das Land die Änderung der Verhältnisse durch ein | |
| Ausstiegsgesetz selbst herbeiführe. Die SPD-Gutachter Hermes und Wieland | |
| hatten argumentiert, dass eine Änderung der Verhältnisse in der Demokratie | |
| auch in einem Regierungswechsel nach Neuwahlen bestehen könne - oder eben | |
| in einem Volksentscheid, der die bisherige Position des Landes revidiert. | |
| Am Donnerstag wird im Landtag auch über einen Vorschlag von SPD und Grünen | |
| debattiert, der die Hürden für Volksbegehren deutlich senken würde. Dadurch | |
| würde zwar der von der SPD gewählte Trick mit dem fingierten Konflikt | |
| überflüssig. Die Regierungsgutachter halten aber jede Volksabstimmung über | |
| Stuttgart 21 für verfassungswidrig. | |
| 5 Oct 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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