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# taz.de -- Nach "Stuttgart 21"-Polizeieinsatz: Demoopfer fühlen sich eingesch…
> Mehrere Opfer des Polizeieinsatzes am 30. September haben Klage gegen die
> Polizei eingereicht - obwohl sie sich erneut durch Beamte bedrängt und
> eingeschüchtert fühlen.
Bild: Einer von vier verletzten "Stuttgart 21"-Gegnern, die gegen den Polizeiei…
STUTTGART taz | Die vier schwer verletzten Opfer des massiven
Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten Ende September haben am
Donnerstag Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Am Tag zuvor
hatte einer von ihnen Besuch von Polizisten, die ihn möglicherweise
einschüchtern sollten.
Die vier Männer, die am 30. September gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21"
demonstriert hatten, wollen mit ihrer Klage die Rechtswidrigkeit des
Polizeieinsatzes feststellen lassen. Alle vier waren bei der Eskalation von
Wasserwerfern stark am Auge verletzt worden. Mindestens ein Opfer wird
voraussichtlich schwere bleibende Schäden behalten. In ihrem Namen gab
Alexander Schlager, eines der Opfer, am Donnerstag die gemeinsame Klage
beim Stuttgarter Verwaltungsgericht ab.
Schlager sieht jedoch nicht nur den Polizeieinsatz als rechtswidrig an,
sondern sich nun auch persönlich unter Druck gesetzt. Noch vor Einreichen
seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür
erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der
Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz.
Das dazu nötige Vorladungsschreiben sei ihm jedoch nie zugegangen. Schlager
hatte am 11. Oktober in der taz über die Polizeigewalt gegen ihn berichtet.
Daraufhin hatte die Polizei über die taz versucht, mit Schlager in Kontakt
zu treten. Weil Schlager sich erst nach anwaltlicher Beratung gegenüber der
Polizei äußern wollte, sind nun anscheinend die Polizisten bei ihm
erschienen.
Das allerdings mit Nachdruck: Das Auftreten der Polizisten beschreibt der
31-Jährige als "überfallartig und einschüchternd". Nur widerwillig sei ihm
gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit
der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie
nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.
Schlager folgte dann den Aufforderungen der Polizei. Nachdem er zu
Protokoll gab, nicht ohne anwaltliche Beratung auszusagen, habe ihm der
Staatsanwalt gedroht, die nächste Befragung werde "unangenehmer" ausfallen.
"Ich fühlte mich bedroht und sehe das als Einschüchterungsversuch an",
sagte Schlager der taz.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fühlt sich dagegen im Recht. Die
Vorladung sei fristgemäß rausgegangen. Der Zeuge habe dementsprechend die
Pflicht auszusagen und könne im Verweigerungfsall auch vorgeführt werden.
Im baden-württembergischen Landtag hat sich derweil der parlamentarische
Untersuchungsausschuss zur Klärung des Polizeieinsatzes konstituiert.
Außerdem lehnte der Landtag mit den Stimmen der schwarz-gelben Mehrheit
erwartungsgemäß den Antrag der SPD für eine Volksabstimmung über "Stuttgart
21" ab.
28 Oct 2010
## AUTOREN
Nadine Michel
## TAGS
Schwerpunkt Stuttgart 21
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