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# taz.de -- Streit um "Stuttgart 21": Volksvertreter gegen Volksabstimmung
> Über das Bahnprojekt "Stuttgart 21" wird es in Baden-Württemberg vor der
> Landtagswahl im März 2011 wohl keinen Volksentscheid geben. Das beschloss
> der Landtag am Donnerstag.
Bild: Volksabstimmung über "Stuttgart 21"? Ja, fordert der SPD-Landesvorsitzen…
STUTTGART dapd | In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine
Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" vor der
Landtagswahl im März 2011 geben. Der Landtag in Stuttgart lehnte einen
entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion am Donnerstag mit der Mehrheit der
Regierungsfraktionen ab. Nach Einschätzung der Sozialdemokraten gibt es
nach Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit, vor den Landtagswahlen im
März 2011 ein Verfahren zur Volksabstimmung zu erzwingen. Für ein
Volksbegehren seien die Hürden zu hoch.
Die SPD wollte eine Volksabstimmung erreichen, um "die dringend notwendige
breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des
Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm"
zurückzugewinnen. Dazu wollten die Sozialdemokraten ein Ausstiegsgesetz
nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den
Landtag einbringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den
Dissens zwischen Landesregierung und Landtag wäre dann ein Volksentscheid
ermöglicht worden.
Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich bei der Abstimmung am
Donnerstag der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt
worden war. Sie hatten gefordert, mit einem Gesetz "die Voraussetzungen für
eine landesweite Volksabstimmung" gemäß Artikel 60 der Landesverfassung zu
schaffen. Fraktionschef Winfried Kretschmann betonte, "Stuttgart 21" sei
"ein klassischer Fall" für einen Volksentscheid. Es entspreche dem
Demokratieprinzip, dass eine neue Regierung Beschlüsse ändern könne, dann
könne es ein Parlament mit einer Volksabstimmung erst recht.
Unterdessen hat ein Untersuchungsausschuss des Landtags zum massiven
Polizeieinsatz gegen eine Demonstration von "Stuttgart 21"-Gegnern hat
seine Arbeit aufgenommen. Das zehn Abgeordnete zählende Gremium kam am
Donnerstag zur konstituierenden Sitzung zusammen, wie die
Parlamentspressestelle mitteilte. Es soll klären, ob es eine Vorgabe der
Landesregierung für das harte Vorgehen der Beamten am 30. September mit
Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gab. Der Ausschussvorsitzende
Winfried Scheuermann (CDU) sagte, er rechne damit, dass die Landesregierung
bis zum 9. November ihren Bericht zum Untersuchungsauftrag vorlegen werde.
Inzwischen haben vier Demonstranten, die bei Protesten am 30. September
durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hatten, Klage beim
Verwaltungsgericht eingereicht. Die Männer wollen die Rechtswidrigkeit des
Polizeieinsatzes feststellen lassen, teilten die "Stuttgart 21"-Gegner am
Donnerstag mit. Die vier Kläger seien so erheblich verletzt worden, dass zu
befürchten sei, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder
richtig sehen können. Einem der Männer drohe sogar der dauerhafte Verlust
der Sehfähigkeit auf beiden Augen, so ein Anwalt der Demonstranten.
28 Oct 2010
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Schwerpunkt Stuttgart 21
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