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# taz.de -- Beiträge zur Krankenversicherung: Privat versicherten Joblosen feh…
> Ausweglos: 157 Euro Schulden häufen privat versicherte Bezieher von
> Arbeitslosengeld II jeden Monat an. 6.000 Menschen sind betroffen.
Bild: Keine Lösung in Sicht: Privatversicherte ALG II-Bezieher geraten immer w…
Es ist ein Problem, für das die Politik seit zwei Jahren keine Lösung hat:
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), die in der privaten
Krankenversicherung (PKV) sind, häufen jeden Monat 157 Euro Schulden an.
Eigentlich bezahlt das Jobcenter die Beiträge zur privaten wie auch zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch per Gesetz ist festgelegt,
dass pro Person und Monat nur rund 131 Euro an die Kassen fließen. Die GKV
begnügt sich damit, "obwohl wir monatlich für jeden Versicherten
durchschnittlich 278 Euro ausgeben, also eine Lücke von knapp 147 Euro
haben", sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Die PKV jedoch
fordert mehr: Dort müssen die Versicherten die Hälfte des Basistarifs
zahlen: monatlich 288 Euro.
Das Problem ist durch eine Gesetzesänderung Anfang 2009 entstanden. Um die
GKV vor Belastungen zu schützen, können ALG-II-Bezieher, die unmittelbar
vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert waren, nicht mehr in die GKV
wechseln. Die Folge: Bei rund 6.000 privat versicherten Arbeitslosen häuft
sich jeden Monat ein beträchtlicher Schuldenberg an.
Die PKV darf den Versicherten zwar weder kündigen noch Leistungen
verweigern. Doch sobald die Betroffenen nicht mehr arbeitslos sind, müssen
sie die Schulden zurückbezahlen. Können sie das nicht, kann die PKV
entscheiden, ihnen nur noch eine Notfallversicherung zu gewähren.
"Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber die Leute in die Schulden
treibt", sagt Dirk Lullies, Sprecher des Verbands der Privaten
Krankenversicherungen. "Es ist die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum
zu sichern, also sollte er die Deckungslücke schließen." Sprich: Die
Jobcenter sollen zahlen - mit Steuergeld.
Dies ist eine von drei Ideen, mit denen die Politik spielt, um die für die
Arbeitlosen "wenig komfortable Situation", wie es aus dem
Arbeitsministerium (BMAS) heißt, zu lösen. Eine zweite Möglichkeit wäre es,
dass die privat Versicherten in die GKV zwangsumziehen. Eine dritte, dass
sich auch die PKV mit den niedrigen Beiträgen zufriedengeben muss.
Vom Zwangsumzug in die GKV hält man bei den gesetzlichen Kassen nichts. "Es
kann nicht sein, dass sich die PKV des Problems entledigt und nur die
Besserverdienenden versichert. Unsere Solidargemeinschaft der Versicherten
trägt die Beitragslücke, das sollte bei der PKV auch möglich sein", sagt
Lanz. Allerdings wäre es auch ihm lieber, wenn die Jobcenter für die 2,9
Millionen Hartz-IV-Empfänger, die gesetzlich versichert sind, ausreichend
Geld überweisen würden.
Im BMAS weist man darauf hin, dass Ursula von der Leyen (CDU) noch keine
Präferenz für eine Lösung hat. Das Thema beschäftigt auch die
Hartz-IV-Vermittlungsgruppe von Bund und Ländern. Das Bundessozialgericht
wird in der Frage am 18. Januar eine Grundsatzentscheidung fällen.
7 Jan 2011
## AUTOREN
Eva Völpel
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