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# taz.de -- Gesetzlich versicherte Hartz-IV-Empfänger: Nur die Hälfte wert
> Jobcenter überweisen für Arbeitslose ab sofort den vollen Beitrag zur
> privaten Krankenversicherung. Die privaten erhalten damit deutlich mehr
> als die gesetzlichen Kassen.
Bild: Gesetzlich versichert und Hartz-IV-Empfänger? Keine glückliche Kombinat…
BERLIN taz | Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger können aufatmen: Die
Jobcenter müssen nun ihren vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung
(PKV) bezahlen. "Wir überweisen pro Person maximal 287,72 Euro an die
privaten Krankenversicherungen", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für
Arbeit. Doch die neue Regelung hat einen Haken: Sie benachteiligt die
gesetzlichen Kassen, die sich mit deutlich weniger Geld zufrieden geben
müssen als die privaten.
Bisher häuften rund 6.000 privat versicherte Hartz-IV-Empfänger monatlich
knapp 150 Euro Schulden an. Denn die Jobcenter bezahlten der PKV nur das,
was sie monatlich auch an die gesetzlichen Kassen (GKV) überweisen: rund
130 Euro. Dieser Höchstsatz ist jedoch nur für die GKV gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Privatkassen verlangten von den Hartz-IV-Empfängern mit rund 290 Euro
deutlich mehr. Die Deckungslücke sollten die Arbeitslosen begleichen, wenn
sie wieder einen Job hatten. Dagegen klagte ein Hartz-IV-Empfänger aus
Saarbrücken und bekam Mitte Januar vom Bundessozialgericht recht. Die
Bundesagentur für Arbeit wies daraufhin alle Jobcenter an, den vollen
PKV-Beitrag zu bezahlen.
Kritik an dieser Lösung kommt nun aus der Opposition. "Wenn die privaten
Krankenversicherungen fast 290 Euro von den ALG-II-Trägern erhalten, die
gesetzlichen aber nur 130 Euro, ist das eine massive Benachteiligung der
gesetzlich Versicherten", sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald
Weinberg. Weinberg fordert, dass die GKV pro Hartz-IV-Empfänger künftig
auch mehr
Geld erhalten soll: Nämlich das, was gesetzlich Versicherte, die Arbeit
haben, durchschnittlich an die GKV entrichten, rund 260 Euro. Die Grünen
hingegen plädieren dafür, die Beiträge für die PKV per Gesetz auch auf 130
Euro zu begrenzen.
Der GKV-Spitzenverband weist allerdings immer wieder darauf hin, dass die
gesetzlichen Kassen mit 130 Euro im Monat nicht auskämen. Dass die
Regierung diesen Zuschuss nun auch noch erhöht, ist aber unwahrscheinlich.
Denn auf die Jobcenter und damit die Steuerzahler kämen bei rund drei
Millionen Hartz-IV-Empfängern, die in der GKV versichert sind, deutlich
höhere Kosten zu. Auf Anfrage erklärte das Bundesarbeitsministerium dazu
nur: "Wir arbeiten auf eine Lösung hin, die für alle tragbar ist." Möglich
wäre auch der Zwangsumzug aller privat Versicherten Hartz-IV-Empfänger in
die Gesetzlichen. Das jedoch lehnen die Kassen, die FDP und Teile der CDU
ab.
Offen ist noch, ob die Deckungslücke der privat Versicherten rückwirkend
bis Anfang 2009 ausgeglichen wird, als das Problem durch eine
Gesetzesänderung zum ersten Mal auftrat. Das Arbeitsministerium will dazu
erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
3 Feb 2011
## AUTOREN
Eva Völpel
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