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# taz.de -- Bundessozialgericht zu Hartz-IV: Privatversicherung muss bezahlt we…
> Das Bundessozialgericht hat das Jobcenter Saarbrücken verpflichtet, einem
> Hartz-IV-Empfänger die Kosten für die private Krankenversicherung voll zu
> bezahlen.
Bild: Hartz-IV unter die Lupe genommen: Das Bundessozialgericht bessert nach.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Das Bundessozialgericht in
Kassel verurteilte am Dienstag das Jobcenter Saarbrücken, für einen
Hartz-IV-Empfänger die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) voll
zu übernehmen: 207,39 Euro im Monat. Das Jobcenter hatte dem Mann nur das
als Zuschuss zahlen wollen, was es auch für gesetzlich versicherte
Hartz-IV-Empfänger an die Krankenkassen überweisen muss: Rund 130 im Monat.
Knapp 80 Euro Schulden häufte der Kläger deshalb jeden Monat an. Aus dem
Regelsatz könne er diese Summe nicht begleichen, sagte seine Anwältin. Ein
ausreichender Krankenversicherungsschutz sei jedoch Teil des
verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums.
Der Kläger aber kam auch vor dem Urteil noch vergleichsweise gut weg.
Andere privat Versicherte, die seit 1. Januar 2009 in die
Hilfebedürftigkeit gerutscht sind, sind noch stärker belastet. In die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfen sie seitdem nicht mehr
wechseln. Der für viele günstigste Tarif in der PKV ist der Basistarif -
und wirklich günstig ist der nicht.
Der Basistarif deckt das Leistungsniveau der GKV ab – also das, was zum
geschützten Existenzminimum in Deutschland zählt. Politisch gedacht war er
als Möglichkeit, auch solchen PKV-Kunden einen bezahlbaren Schutz zu
bieten, die sich wegen Krankheit oder höherem Alter andere Tarife nicht
leisten können. Aktuell darf er rund 576 Euro im Monat kosten.
Für Hilfebedürftige muss die Versicherung den Beitrag zwar halbieren. Über
150 Euro müssten die Hartz-IV-Empfänger dennoch selbst aufbringen. Denn
bislang zahlt das Jobcenter nur den Zuschuss in Höhe des GKV-Beitrags.
Allerdings darf die PKV den Betroffenen trotz Schulden keine Leistungen
verwehren. Politisch ist das Problem seit zwei Jahren bekannt. Bereits zwei
Bundesregierungen tun sich seitdem schwer, eine saubere Lösung zu schaffen.
Das Bundessozialgericht betonte gestern, es liege eine Regelungslücke vor.
Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber den
Krankenversicherungsschutz der Betroffenen wesentlich habe verschlechtern
wollen oder dass diese in großem Umfang Beitragsschulden anhäufen sollten.
Man habe sich nicht ausreichend mit den wirtschaftlichen Folgen für die
Versicherten befasst.
Zwar hielten die Richter dem Gesetzgeber zugute, dass er Regeln für
bezahlbare Beiträge in der PKV habe schaffen wollen: "Dieses hat er aber
nur unzureichend umgesetzt", betonte der Vorsitzende Richter. Ob nun
millionenschwere Belastungen auf die Jobcenter zu und der PKV zugute kommen
oder andere politische Schlüsse gezogen werden, muss sich zeigen.
18 Jan 2011
## AUTOREN
Katja Schmidt
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