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# taz.de -- Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze: Neue Laufzeit von vier Jahren
> Lange war die Verlängerung umstritten - nun hat sich das Kabinett
> geeinigt: Einige Teile der Anti-Terror-Gesetze werden befristet
> verlängert. Das finden nicht alle gut.
Bild: Deutsche Sicherheitsbehörden können auch in Zukunft auf Bank- und Flugd…
BERLIN rtr/afp | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der
Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die nach den Anschlägen vom 11. September
2001 erlassen worden waren. Der Großteil der Regelungen soll für vier
weitere Jahre gelten. Nach dem Koalitionskompromiss vom Juni werden einige
Befugnisse der Geheimdienste erweitert, während andere Regelungen
entfallen. Befristet weiter gelten sollen Regelungen, die sich als sinnvoll
erwiesen haben, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Nach der
Verlängerung der Gesetze können die Geheimdienste im Fall eines
Terrorverdachts auch künftig bei Banken, Kurierdiensten, Fluggesellschaften
und Telefonunternehmen Auskünfte einholen. Informationen über
Flugpassagiere können die Dienste statt wie bisher bei Luftfahrtunternehmen
künftig bei zentralen Buchungssystemen einholen; bei Unternehmen der
Finanzbranche können auch Kontostammdaten abgefragt werden.
Ohne eine Verlängerung wären die nach den Anschlägen vom 11. September 2001
beschlossenen Anti-Terror-Gesetze zum Jahresende ausgelaufen, weil sie
bereits derzeit nur befristet gelten. Auf Drängen von Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommen mit der Verlängerung der
Gesetz auch die gesamte Sicherheitsgesetzgebung seit den Anschlägen vom 11.
September 2001 auf den Prüfstand. Eine Regierungskommission soll kritisch
beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seither
verändert haben. Das Gremium soll auch untersuchen, ob es überflüssige
Doppelstrukturen gibt - dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst
MAD, dessen Auflösung die Justizministerin fordert. Sie sprach von einer
"Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik" nach der kontinuierlichen
Ausweitung der Sicherheitsgesetze seit 2001.
## Kritik von Datenschützern - Lob von der Polizei
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen kritisierte: "Schon zum
zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter
Zeitdruck erlassenen [1][Anti-Terror-Gesetze] ohne gründliche, unabhängige
Prüfung verlängert werden." Außerdem würden die Befugnisse der
Geheimdienste noch erweitert, während die wenigen Befugnisse, auf die
verzichtet werde, ohnehin kaum oder gar nicht genutzt worden seien.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Verlängerung hingegen,
mahnte zugleich aber eine rasche Einigung über die Vorratsdatenspeicherung
an. Deutschland hinke im europäischen Vergleich immer noch hinterher. "Die
Bundesjustizministerin muss endlich den Weg für eine praxistaugliche
Vorratsdatenspeicherung frei machen", forderte GdP-Chef Bernhard Witthaut.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, mit der die
Verbindungsdaten von Handy und Internet sechs Monate lang gespeichert
wurden, im März 2010 gekippt. Die Verlängerung der Sicherheitsgesetze war
lange [2][einer der größten Konflikte in der Koalition]. Konkret ging es in
dem Streit darum, ob und in welcher Form die im Januar 2012 auslaufenden
Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen.
17 Aug 2011
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