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# taz.de -- Anti-Terror-Gesetze: Koalition einigt sich ein bisschen
> Schwarz-Gelb verlängert mehrere Antiterrorgesetze um vier Jahre. Die
> Vorratsdatenspeicherung bleibt allerdings weiterhin ein Streitthema.
Bild: Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger n…
BERLIN taz | Die schwarz-gelbe Koalition gibt sich kompromissbereit. Nach
langer Auseinandersetzung einigten sich Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die befristete Verlängerung mehrerer
Sicherheitsgesetze. Zudem soll eine Regierungskommission die Gesetzgebung
zur Terrorismusabwehr der vergangenen zehn Jahre überprüfen. Das erklärten
die beiden Minister am Mittwoch in Berlin.
Doch bleiben Union und FDP uneins bei der wichtigen Frage, welche
Telekommunikationsdaten wie lange gespeichert werden dürfen.
Große Änderungen der bisherigen Gesetzgebung bleiben aus. Die beiden
Fachminister einigten sich im Kern darauf, die Gültigkeit der Ende 2011
auslaufenden Gesetze um weitere vier Jahre zu verlängern. Bei den
Regelungen geht es vor allem um Auskunftsrechte der drei deutschen
Nachrichtendienste. So sollen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst
(BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) leichter Fluggastdaten
einholen können. Statt Fluglinien einzeln zu fragen, ob ein Verdächtiger
bei ihnen gebucht hat, können die Dienste auf das zentrale Buchungssystem
Amadeus zugreifen.
Noch Ende Mai befand das Justizministerium in einer Stellungnahme, dies sei
"nicht akzeptabel, da mit einer einzigen Abfrage umfängliche
Bewegungsprofile des Betroffenen erstellt werden können".
## Friedrich sieht von Verschärfung der Gesetze ab
Die FDP setzte die Einsetzung einer "unabhängigen Regierungskommission"
durch. Justizministerin und Innenminister sollen darin gleichberechtigte
Vorsitzende werden. Das Gremium soll die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich
seit den Anschlägen vom 11. September 2001 kritisch betrachten. Doch was
genau die Kommission tun soll, blieb unklar. Leutheusser-Schnarrenberger
erklärte lediglich, noch in dieser Legislaturperiode "Zwischenergebnisse"
vorlegen zu wollen. Die Grünen kritisieren dies als "Umfall auf Raten"
seitens der FDP.
Friedrich erklärte, er habe von ursprünglich vorgesehenen
Gesetzesverschärfungen "abgesehen". So wird es keinen Anspruch auf Auskunft
über Inhalte von Bankschließfächern geben.
Völlig offen ist nach wie vor die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Die dafür zuständige Justizministerin hat zwar einen Gesetzentwurf
vorgelegt. Diesen hält die Union aber für vollkommen unzureichend. Das
Bundesverfassungsgericht hat die alte Regelung, nach der Telefon- und
Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang
gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Die Union argumentiert, ohne die
Speicherung gebe es Lücken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem existiert
eine EU-Richtlinie, die die Speicherung der Daten über mindestens sechs
Monate vorsieht. Die FDP verweist aber darauf, auf EU-Ebene werde noch
heftig über Änderungen dieser Richtlinie diskutiert.
29 Jun 2011
## AUTOREN
Matthias Lohre
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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