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# taz.de -- Befugnisse der Geheimdienste: Ein bisschen weniger schnüffeln
> FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nur einen Teil der
> Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste verlängern. "Destruktiv", meint
> die Union.
Bild: Selbst der Adler wird überwacht: Bundesnachrichtendienst in Pullach.
BERLIN taz | Auch nach einem Treffen zwischen Union und FDP ist die
Koalition von einer Einigung beim Terrorbekämpfungsgesetz weit entfernt.
FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte
CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich am Dienstag ein Papier vor, wonach
sie den Geheimdiensten deutlich weniger Befugnisse einräumen will als der
Koalitionspartner. Den Militärischen Abschirmdienst (MAD) will sie gleich
ganz abschaffen. Bei dem Treffen soll es laut geworden sein,
Unionsvertreter warfen der FDP danach "destruktives Verhalten" vor.
Es geht um Befugnisse, die den drei deutschen Geheimdiensten in Reaktion
auf den 11. September 2001 eingeräumt wurden und die später nochmals
befristet verlängert worden sind. Seitdem können Verfassungsschutz, BND und
MAD unter anderem bei Banken, Postfirmen, Fluggesellschaften und
Telekommunikationsunternehmen heimlich Informationen über Terrorverdächtige
und mutmaßliche Extremisten einholen. Zum Januar läuft das Gesetz aus. Der
Innenminister will es verlängern und an manchen Stellen etwas ausweiten.
Leutheusser-Schnarrenberger schreibt hingegen in ihrer Stellungnahme, die
der taz vorliegt, sie sei zwar bereit, einige Befugnisse zu verlängern -
andere aber nicht. So sollen die Geheimdienste bei Fluggesellschaften keine
Auskünfte mehr über Verdächtige einholen dürfen. Da im Jahr 2009 nur eine
Auskunft des Verfassungsschutzes und drei des BND bei Fluggesellschaften
eingeholt worden seien, sei die "Erforderlichkeit des Auskunftsanspruchs
nicht hinreichend dargelegt", heißt es in dem Papier.
Auch bei Finanzinstituten sollen die Geheimdienste nicht mehr Auskünfte
über Terrorverdächtige einholen dürfen. "Die Abfragebefugnis berührt den
hochsensiblen Bereich der Bankdaten und des Bankgeheimnisses", schreibt
Leutheusser-Schnarrenberger. Schon gar nicht will sie dem Wunsch aus dem
Innenministerium nachgeben, dass die Geheimdienste auch den Inhalt von
Bankschließfächern erfragen dürfen. Das käme "einer heimlichen Durchsuchung
nahe".
Im Innenministerium hält man es für notwendig, dass die Geheimdienste bei
Fluggesellschaften und Banken Informationen über Verdächtige einholen
können. So könne man möglicherweise entdecken, ob ein Islamist eine
Ausreise ins Ausbildungslager plane und dafür vorher sein Konto leerräume.
26 May 2011
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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