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# taz.de -- Urteil im Streit um Tablet-Computer: Ein Monopol nach Apples Geschm…
> Der Verkauf des iPad-Rivalen von Samsung bleibt hierzulande verboten. Der
> Krieg zwischen Samsung und Apple setzt sich fort – eine lähmende
> Entwicklung droht.
Bild: Zwillinge aus unterschiedlichen Häusern: Tablets von Apple und Samsung.
BERLIN taz | Das Landgericht Düsseldorf hat Samsung den Verkauf seiner
Tablet-Computer untersagt. Die Rechner seien den Apple-Produkten zu
ähnlich, befanden die Richter am Freitag. Geklagt hatten die Amerikaner
gegen den südkoreanischen Konzern, weil der ein sogenanntes
Geschmacksmuster verletzt habe – seine flachen Rechner unterschieden sich
nicht ausreichend.
Samsung will gegen das Verkaufsverbot in Berufung gehen, kündigte das
Unternehmen an. Das Urteil bedeutet nämlich einen herben Schlag für Samsung
– aber auch für die Verbraucher. Denn faktisch gibt es kaum einen
Hersteller, der Apple derzeit Paroli bieten kann. Außer den Südkoreanern,
die in den letzten Monaten mächtig aufholten um dem Quasi-Monopolisten aus
Cupertino etwas entgegenzusetzen.
Vor Monaten hatte Samsung noch Geräte wie das erste und nicht beanstandete
Galaxy Tab gefertigt, die deutlich anders aussahen. Die Ähnlichkeiten der
neuen Gerätegeneration zum iPad waren hingegen offensichtlich: sie glichen
einander wie Geschwister. Das wollte Apple nicht auf sich sitzen lassen und
klagte. Das Düsseldorfer Urteil ist für die Kalifornier ein großer Sieg.
Denn mit dem Geschmacksmusterverfahren, das wahrscheinlich in eine weitere
Runde vor dem Oberlandesgericht gehen wird, müssen sich nun alle anderen
Hersteller von Tablet-Computern überlegen, wie sie in dem lukrativen Markt
vorgehen wollen.
Zeitgleich zu dem Verfahren in Düsseldorf hat Apple auch in den
Niederlanden gegen den Konkurrenten aus Fernost geklagt. Hierbei geht es
nicht um die Geschmacksmuster der Tablets, sondern um mehr: in dem Land,
über das fast alle Elektronik nach Europa geschickt wird, ist derzeit auch
der Weitervertrieb der erfolgreichen neuen Samsung-Telefone untersagt
worden. Auch diese seien den Apple-Produkten zu ähnlich.
## Geschmacksmuster, Hard- und Softwarepatente
Der Krieg zwischen den beiden Elektronikgiganten steht dabei
stellvertretend für die Problematik, die sich derzeit abzeichnet: mit
Rechten am sogenannten geistigen Eigentum wird versucht, jede Art von
Erfindung zu schützen. Geschmacksmuster, Hard- und Softwarepatente und
klassisches Urheberrecht sind die Pfeile im Köcher der Unternehmen.
Ganze Finanzvehikel wie Fonds und spezialisierte Firmen investieren in die
Portfolios, große Konzerne kaufen andere nicht wegen derer Produkte,
sondern wegen der geschützten Erfindungen. Als Google den traditionsreichen
Hardwarehersteller Motorola kaufte spekulierten die Experten ob des doch
sehr unterschiedlichen Portfolios schnell, ob dies nicht primär ein
Rechteeinkauf gewesen sei – was Google sich beeilte zu verneinen.
Google, Apple, HTC, Samsung und viele weitere liegen im Clinch miteinander.
Wer macht wen nach? Wer hat welche Idee zuerst gehabt? Während in den USA
sogar Software allein patentierbar ist, ist dies in Europa nur über Umwege
möglich. Weshalb ein großer Teil der besonders absurd scheinenden
Rechtstreitigkeiten jenseits des großen Teiches ausgetragen wird.
Am Ende droht, dass sich die Unternehmen gegenseitig zu lahmen Enten
machen: dadurch, dass jeder Konzern irgendwelche Patente und
Geschmacksmuster besitzt, wird nichts mehr vorangehen. Jeder kann jederzeit
dem anderen vor Gericht Knüppel zwischen die Beine werfen. Dass dies am
Ende niemandem nützen wird, ist klar. Nur haben die Konzerne selbst die
Räder ins Rollen gebracht. Und solange einzelne Player daraus
überproportional Profit schlagen können, scheint der Griff zur Bremse
ausgeschlossen.
9 Sep 2011
## AUTOREN
Falk Lüke
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