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# taz.de -- Rechtsstreit um "Memory": Das kleine "r" hinter Memory®
> Der deutsche Spielehersteller Ravensburger klagt gegen Apple. Streitpunkt
> ist die Verwendung des Begriffs "Memory" in Spiele-Apps für iPhones und
> iPads.
Bild: Noch nicht digitalisiert, aber original von Ravensburger: "Memory"-Spiel.
Wer unter vielen verdeckten Kärtchen Paare sucht, spielt "Memory". Das weiß
jedes Kind. Dass hinter dem Begriff eine geschützte Wortmarke steht, ist
dagegen weniger bekannt. Auch der Computerkonzern Apple erfährt nun, was es
mit dem kleinen ® hinter Memory auf sich hat.
Der schwäbische Spielehersteller Ravensburger AG wehrt sich gegen die
Verwendung des Wortes "Memory" in den Namen mehrerer Spiele-Apps, die in
Apples digitalem Kiosk iTunes zum Download angeboten werden.
Nach [1][Informationen der Süddeutschen Zeitung] mahnte Ravensburger das
US-Unternehmen ab und forderte, dass es die Spiele, die "Memory" in ihrem
Namen tragen, aus iTunes entfernt. Apple reagierte der SZ zufolge jedoch
nur träge. Nun trafen sich die beiden Streitparteien vor dem Landgericht
München.
Ravensburger hatte sich die Marke "Memory" bereits 1977 für
Legekarten-Spiele sichern lassen und den Schutz im Jahr 2000 auch auf
"Datenträger aller Art" ausgeweitet. Der Rechtsstreit gestaltet sich aber
wegen unklarer Geltungsbereiche des Markenschutzes kompliziert.
## Urteilsverkündung am 31. Januar
Nach Angaben der SZ argumentierte der Apple-Anwalt damit, dass "Memory" im
englischsprachigen Raum lediglich ein beschreibender Begriff und kein
geschützter Name sei. Die Argumentation von Ravensburger sei also
problematisch.
Das Münchener Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung auf den
31. Januar 2012 fest. Bis dahin haben die beiden Parteien Zeit, eine Lösung
außerhalb des Gerichtssaals zu finden.
Apple ist bekannt dafür, sich für die Einhaltung seiner eigenen
Schutzrechte vehement einzusetzen. So hat der Konzern in der Vergangenheit
nicht nur seine [2][Patentrechte gegenüber Unternehmen wie Samsung]
verteidigt. Auch zieht Apple derzeit beispielsweise gegen ein kleines
Familiencafé in Bonn zu Felde.
Die Betreiber des Cafés "Apfelkind" verwenden [3][in ihrem Logo] einen
Apfel. Apple legte Einspruch gegen die Eintragung des Logos beim Deutschen
Patent- und Markenamt in München ein.
17 Nov 2011
## LINKS
[1] http://www.sueddeutsche.de/digital/abmahnung-gegen-itunes-warum-ravensburge…
[2] /!76024/
[3] http://www.apfel-kind.de/
## AUTOREN
Jannis Hagmann
## TAGS
Patent- und Markenamt
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