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# taz.de -- Volksbegehren gegen Autobahnbau?: Letzte Ausfahrt von der A 100
> Initiativen erwägen Volksbegehren gegen die von Rot-Schwarz geplante
> Verlängerung der Stadtautobahn. Zeit drängt. Unklar ist, ob das Ergebnis
> bindend wäre
Bild: Wegweisend? Bestehender Teil deer Berliner Stadtautobahn
Gegner der geplanten Verlängerung der Stadtautobahn A 100 denken über ein
Volksbegehren gegen den Bau nach. "Ein Volksbegehren wäre die letzte
Option", sagt Tilman Heuser, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin. Man wolle aber zunächst die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die anhängigen Klagen
abwarten.
Politisch gesehen ist der Weiterbau beschlossene Sache: Die künftige
Koalition aus SPD und CDU ist dafür, die Union hat sogar ein Bekenntnis zum
17. Bauabschnitt bis zur Frankfurter Allee im Koalitionsvertrag
durchgesetzt. Aktuell geplant ist lediglich der 16. Bauabschnitt vom
Autobahndreieck Neukölln bis zum Treptower Park.
"Wenn man einen Volksentscheid mit der Bundestagswahl 2013 zusammenlegen
will, dann müsste man Mitte nächsten Jahres die Unterschriften der ersten
Stufe des Volksbegehrens abgeben", sagt Michael Efler vom Verein Mehr
Demokratie. Dieser Zeitplan würde aber eng, wenn die Initiatoren erst das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten wollen. Die Entscheidung wird
für das erste Halbjahr 2012 erwartet. Die Sammelfrist für die erste Stufe
eines Volksbegehrens beträgt sechs Monate.
Die Initiativen sehen aber noch ein anderes Problem. "Bei
Infrastrukturprojekten ist es immer schwierig, das Quorum zu erreichen",
sagt Heuser. Denn selbst wenn genügend Wahlberechtigte unterschreiben, gilt
beim abschließenden Volksentscheid ein Zustimmungsquorum. Mindestens 25
Prozent der Wahlberechtigten und gleichzeitig die Mehrheit der Wähler
müssen dem Gesetzesentwurf der Initiative zustimmen.
Das hält auch Harald Moritz, der seit 20 Jahren in der Bürgerinitiative
Stadtring Süd gegen die Verlängerung der A 100 kämpft und jetzt für die
Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt, für problematisch. "Bei der Autobahn hat
man zwar ein allgemeines Gefühl, ob die gut ist oder schlecht", sagt
Moritz. Aber der Kreis der Betroffenen sei deutlich kleiner als etwa beim
im Februar gewonnenen Volksentscheid über die Veröffentlichung der
Wasserverträge. Dort habe die Mobilisierung vor allem über den Wasserpreis
funktioniert, den jeder zahlen muss - eine solche Betroffenheit gebe es bei
der Autobahn nicht. "Im Bereich der A 100 interessiert das die Leute sehr,
da wäre die Wahlbeteiligung sicher hoch", sagt BUND-Geschäftsführer Heuser.
In den Außenbezirken würde das aber vermutlich anders aussehen.
Selbst nach einem gewonnenen Volksentscheid bliebe zudem die Rechtslage
unklar. Denn die A 100 ist eine Bundesautobahn. Mit Ausnahme des
Planungsprozesses wird sie aus Bundesmitteln finanziert. Ein per
Volksentscheid verabschiedetes Gesetz würde sich nur auf die Landesebene
beziehen.
Trotzdem könnte er Signalwirkung haben. Denn dass der Bund gegen den Willen
Berlins baut, glaubt niemand. "Ich glaube nicht, dass das
Bundesverkehrsministerium sagt, ihr müsst bauen", sagt Moritz. "Es gibt in
vielen anderen Bundesländern Begehrlichkeiten, dann gehen die Mittel halt
dorthin", sagt Efler. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte
in der Vergangenheit betont, dass ihr kein Fall bekannt sei, in dem ein
Bundesland zum Bau gezwungen worden sei.
Efler kann sich noch einen anderen Weg vorstellen: Das Volksbegehren könnte
sich nur auf einen Teilaspekt beziehen, der aber entscheidend für den Bau
ist. "Die Baden-Württemberger stimmen auch über Stuttgart 21 ab, obwohl die
Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt", erklärt Efler. Die Abstimmung dort
bezieht sich auf den Teil der Landesmittel an der Finanzierung.
"Wenn wir uns dazu entschließen sollten, muss der Prozess angestoßen
werden, bevor die Ausschreibungen starten", sagt Moritz. Gibt es erst
Verträge, könne ein Ausstieg wegen eventueller Schadensersatzforderungen
für das Land teuer werden.
14 Nov 2011
## AUTOREN
Svenja Bergt
Svenja Bergt
## TAGS
Privatisierung
Berliner Senat
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