Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Millionenklage wegen Musik-Streaming: Der Marktführer schlägt zu
> Die Universal Music Group verklagt den Musik-Streamingdienst Grooveshark.
> Wegen illegal angebotener Musik will der Konzern rund 100 Millionen
> Dollar Schadensersatz.
Bild: Muss an Universal vielleicht 100 Millionen Dollar Strafe zahlen: Groovesh…
BERLIN taz | Universal, nach dem milliardenschweren Zukauf der
Tonträgersparte des vormaligen Konkurrenten EMI mit einem deutlichen
Vorsprung weltweiter Marktführer in der Musikindustrie, weitet seine
Aktivitäten auch im Internet in großem Stile aus. Der iTunes-Store von
Apple hat den Backkatalog des Labels schon seit 2003 im Angebot, seit Juni
diesen Jahres stehen die Produkte von Universal Music auch im Streaming
Service Apples, der iCloud, zur Verfügung.
Außerdem besteht ein Lizenzvertrag mit dem international operierenden
Streamingdienst Spotify, der sein Geschäft in naher Zukunft auch nach
Deutschland ausdehnen will. Da nimmt es nicht wunder, dass Universal
rechtlich gegen den mutmaßlich größten, aber an der Grenze zur Legalität
arbeitenden Musik-Streamer Grooveshark vorgeht.
Nach Angaben des Dienstes nutzen rund 35 Millionen Menschen die
Möglichkeit, jederzeit Zugriff auf einen überaus umfangreichen Katalog
zeitgenössischer Musik zu haben. Der Großteil des Angebots ist dabei
ähnlich wie bei Youtube von den Nutzern selber auf die Plattform geladen,
was zumindest in den Vereinigten Staaten bislang von der rechtlichen
Grauzone des sogenannten „Safe Haven“ gedeckt wird.
Die Gesetzeslage schützt Anbieter von Internetdiensten nämlich vor
Schadensersatzklagen bei Rechteverletzungen ihrer Nutzer, solange sie das
Angebot nach einem entsprechenden Hinweis von ihrem Server entfernen. Diese
Regelung hat einige Label veranlasst, zähneknirschend Lizenzverträge mit
Diensten wie Grooveshark abzuschließen.
## Server bald abgeschaltet?
Nicht so Universal: Bereits im vergangenen Jahr versuchte der
Branchengigant vergeblich, Grooveshark mit einer Klage in die Knie zu
zwingen. In einer Mischung aus Haarspalterei und Großspurigkeit dozierte
der Grooveshark-Sprecher Paul Geller damals öffentlich noch über den
Unterschied zwischen kommerzieller Lizensierung und gesetzlicher Legalität.
Dieses Mal jedoch könnten die Lichter für den Streamingdienst endgültig
ausgehen, behauptet Universal doch, dass Mitarbeiter Groovesharks,
inklusive des Gründers Sam Tarantino, selber unzählige Titel hochgeladen
haben, von denen sie wissen mussten, dass die Rechte nicht bei ihnen lagen.
Die „Safe Haven“-Regelung würde in diesem Falle tatsächlich nicht greifen
können.
Universal setzt den Streitwert derzeit bei 150.000 Dollar pro wissentlich
illegal angebotenem Stück an, was sich bei dem vermuteten Umfang der Klage
auf bis zu 100 Millionen Dollar summieren kann. Nimmt ein US-amerikanisches
Gericht die Klage an, kann mit einer zügigen Abschaltung der Server
gerechnet werden, ähnlich wie im Falle der Torrentsuchmaschine Pirate Bay
oder von Anbietern gestreamter Filme, wie TV Shack.
Die Dämonisierung illegaler Downloads und die Verfolgung von Privatpersonen
wird hier durch den vermutlich weitaus wirksameren Angriff auf jene
Anbieter nicht lizensierter Musik ergänzt, mit denen keine geschäftliche
Einigung gefunden wurde. Dieses Vorgehen weist auf eine Strategie im Umgang
mit den sich rasant verändernden Bedingungen des Musikmarkts hin, die für
die großen Labels erfolgversprechender ist als die bisher oft zu
beobachtende Verweigerungshaltung gegenüber den gar nicht mehr so neuen
Medien.
Dass davon entgegen aller Beteuerungen nicht unbedingt kleine Labels und
die Künstlerinnen und Künstler profitieren, zeigt die aktuelle Debatte um
den Dienst Spotify, in deren Zuge bereits mehrere Independent-Labels ihre
Kataloge zurückgezogen haben.
21 Nov 2011
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Streaming
## ARTIKEL ZUM THEMA
Radiohead-Sänger verlässt Spotify: „Ihr werdet da kein Geld verdienen“
Die Musiker Thom Yorke und Nigel Godrich haben mehrere Alben vom
Musikdienst Spotify heruntergenommen. Der Dienst bezahle neue Musiker
schlecht, sagen sie.
Kulturindustrie und Downloads: Illegale Fans sterben aus
Jahrelang jammerte die Musikindustrie über illegale Downloads. Die
Beschwerde scheint sich ausgezahlt zu haben: Noch nie haben so viele
Menschen legal Musik im Netz gekauft.
"Pirate Bay"-Revisionsantrag abgelehnt: Knast für Piraten
Es bleibt bei Gefängnisstrafen zwischen 4 und 12 Monaten für die
Ex-Betreiber der Bittorrent-Seite "The Pirate Bay". Die Piratenpartei
erwartet nun gezielte Filesharer-Jagden.
Gratis-Downloads bei Verlagen: Wir könnten gute Freunde werden
Wer Vinyl ersteht, bekommt den Download gratis. Was kleine Plattenfirmen
längst praktizieren, soll jetzt auch auf dem Buchmarkt durchgesetzt werden.
Klage gegen illegales Musikstreaming: Von Raubrittern und Leibeigenen
Der millionenschwere Rechtsstreit zwischen Universal Music und dem
Musikstreamingdienst Grooveshark offenbart vor allem eines: Die
Hilflosigkeit der Musiker.
Musiklabels gegen Spotify: Krach ums Streaming
Der Dienst Spotify hat ein Problem. Denn der Plattenvertieb ST Holdings hat
seine Zusammenarbeit aufgekündigt - Musik-Streaming kannibalisiere den
Verkauf.
Patentexperte zu IT-Kriegen: "Das Ei des Kolumbus"
Patentexperte Florian Müller über den aktuellen Krieg zwischen Apple,
Samsung und Co. und die Frage, ob IT-Patente Innovationen bremsen.
Neuer Online-Musikdienst: Attacke auf Apple - von Metro
Ausgerechnet Deutschlands größter Handelskonzern rechnet sich gute Chancen
aus, Apple mit einem eigenen Online-Musikladen Konkurrenz zu machen. "Juke"
soll's richten.
Netzaktivist über die Freiheit im Netz: "Wir haben eine Schlacht zu schlagen"
Der Internetaktivist Richard Stallman über die Bedrohung durch Unternehmen
und Regierungen, die die Freiheit im Netz einschränken wollen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.