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# taz.de -- Urteil zu Windkraftkonzern Prokon: Rechtswidriges Anlagemodell
> Ein Gericht in Schleswig hat Anlegern des Windkraftkonzerns Prokon ein
> Recht auf Schadenersatz zugesprochen: Wer einer Rückerstattung nicht
> zustimmt, darf klagen.
Bild: Von steuervergünstigt zu steuerpflichtig: Anleger der Prokon-Windparks (…
BERLIN taz | Der schleswig-holsteinische Windkraftkonzern Prokon hat eine
potenziell millionenschwere Niederlage vor Gericht erlitten: Er muss für
den gesamten Schaden aufkommen, der einem Anleger durch die Beteiligung an
einem Windparkfonds des Unternehmens entstanden ist. Das hat das
Oberlandesgerichtes Schleswig am Mittwoch entschieden.
Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für weitere geschädigte Prokon-Anleger
haben. Die Unternehmensgruppe aus Itzehoe hatte seit Ende der 90er Jahre
bei etwa 4.600 Anlegern rund 110 Millionen Euro eingesammelt, die als
sogenannte Kommanditisten zu Miteigentümern von Prokon-Windparks wurden.
Den Kommanditisten garantierte Prokon jährlich eine Mindestausschüttung auf
ihre Einlagen von 6 Prozent.Die zuständige Aufsichtsbehörde Bafin störte
sich jedoch an dieser Gewinngarantie: Solche Versprechen dürften nur Banken
abgeben - was Prokon nachweislich nicht sei. Die Bafin wertete die
Beteiligungen mit Ausschüttungsgarantie nachträglich als "unerlaubtes
Einlagengeschäft".
Auch das OLG Schleswig verneint in seinem Urteil (AZ 9U57/11) die
Rechtmäßigkeit des mit dem Kläger vereinbarten Geschäfts.
"Daher steht dem Kläger Schadenersatz für alle Kosten zu, die ihm durch die
Einlage einschließlich ihrer Rückabwicklung entstanden ist", sagte eine
Sprecherin des OLG Schleswig der taz auf Anfrage.
Nach dem Einschreiten der Bafin drängte Prokon seine Kommanditisten, ihre
Anteile an das Unternehmen zurückzuverkaufen. Andernfalls würde man die
Kommanditgesellschaften liquidieren, drohte das Unternehmen. Viele
Kommanditisten knickten ein.
Anderen, die nicht einwilligten, überwies das Unternehmen kommentarlos ihr
Geld. Betroffene wurden so mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert:
Aus den eigentlich langfristigen, steuerlich begünstigten Einlagen wurden
durch die Rückzahlung plötzlich steuerpflichtige Verkaufserlöse.
Prokon-Kommanditisten, die der Rückabwicklung ihrer Einlagen nicht
ausdrücklich zugestimmt haben, haben nun nach dem Urteil bis Ende 2012 die
Chance, das Unternehmen vor Gericht auf Schadenersatz möglicherweise in
Millionenhöhe zu verklagen.
21 Dec 2011
## AUTOREN
Tarik Ahmia
## TAGS
Prokon
Windparks
Prokon
Ökostrom
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