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# taz.de -- Klage gegen Windpark-Konzern: Nichts als windige Versprechen
> Die Prokon-Gruppe wirbt mit Traumzinsen für eine sichere ökologische
> Geldanlage. Wettbewerbshüter halten die Werbung für irreführend und
> klagen. Riskante Investition
Bild: Mehr als bloße Öko-Romantik: Windkraft ist ein knallhartes Geschäft ge…
"An alle Sparfüchse" appelliert ein Werbeflyer, den die Prokon-Gruppe aus
Itzehoe in deutschen Briefkästen verteilt. Wer sogenannte Genussrechte des
Windpark-Entwicklers aus Itzehoe erwirbt, dem verspricht das Unternehmen
eine jährliche Mindestverzinsung von 6 Prozent bei hoher Sicherheit.
Tatsächlich zahlt Prokon seit Jahren sogar 8 Prozent Zinsen.
Mehr als 370 Millionen Euro hat der Windpark-Entwickler nach eigenen
Angaben bislang mit seinem Angebot eines "grünen Sparbuchs" bei tausenden
Kleinanlegern eingesammelt. Das Geld soll in den Ausbau der mittlerweile 32
Prokon-Windparks fließen. Doch die Investition ist keineswegs so sicher,
wie Prokon suggeriert. Tatsächlich droht den Inhabern von Genussscheinen im
schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Anlage. Genussscheine garantieren
lediglich eine Erfolgsbeteiligung - sofern es einen Gewinn gibt.
Die [1][taz hat bereits über mögliche Gefahren der Prokon-Genussscheine
berichtet]. Anlegerschützer kritisierten in der taz, es bestehe die
Wahrscheinlichkeit, dass Prokon Dividenden nicht aus tatsächlichen
Gewinnen, sondern aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziere.
Die Prokon-Werbung hat die Wettbewerbshüter alarmiert. "Wir haben Prokon
verklagt, weil wir wesentliche Aussagen des Prospektes für irreführend
halten", sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
Die Wettbewerbshüter hatten zuvor das Unternehmen aufgefordert, eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch Prokon weigerte sich.
Gerichtlich will die Wettbewerbszentrale Prokon nun zwingen, mit bestimmten
Aussagen nicht mehr zu werben. "Prokon soll es unterlassen, in dem Prospekt
seine Genussscheine in die Nähe von Spareinlagen zu rücken und eine
Mindestverzinsung von 6 Prozent anzukündigen", sagte Peter Breun-Goerke.
Ebenfalls solle Prokon nicht mehr mit einer Rückkaufgarantie für
Genussscheine sowie der Behauptung werben, die Sicherheit der Einlagen sei
durch eine hohe Streuung der Gelder gewährleistet.
Prozessbeobachter berichteten der taz, der Richter habe während der
öffentlichen Verhandlung am Landgericht Itzehoe Prokons Werbeaussagen als
"Freifahrtschein" bezeichnet, den das Unternehmen nicht bieten könne.
Genussscheine seien "keine Sachwerte", wie es der Prospekt durch die
Investition in Windkraftanlagen suggeriere. Zudem könne eine Verringerung
der Einspeisevergütung für Ökostrom durch den Gesetzgeber die
Mindestverzinsung gefährden. Prokon lehnte es am Donnerstag auf
taz-Nachfrage ab, zu der Auseinandersetzung Stellung zu nehmen. Vor dem
Itzehoer Gericht geht es am 3. August weiter.
25 Jun 2010
## LINKS
[1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/risikogeschaefte-bei-windparks/
## AUTOREN
Tarik Ahmia
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