# taz.de -- Klage gegen Windpark-Konzern: Nichts als windige Versprechen | |
> Die Prokon-Gruppe wirbt mit Traumzinsen für eine sichere ökologische | |
> Geldanlage. Wettbewerbshüter halten die Werbung für irreführend und | |
> klagen. Riskante Investition | |
Bild: Mehr als bloße Öko-Romantik: Windkraft ist ein knallhartes Geschäft ge… | |
"An alle Sparfüchse" appelliert ein Werbeflyer, den die Prokon-Gruppe aus | |
Itzehoe in deutschen Briefkästen verteilt. Wer sogenannte Genussrechte des | |
Windpark-Entwicklers aus Itzehoe erwirbt, dem verspricht das Unternehmen | |
eine jährliche Mindestverzinsung von 6 Prozent bei hoher Sicherheit. | |
Tatsächlich zahlt Prokon seit Jahren sogar 8 Prozent Zinsen. | |
Mehr als 370 Millionen Euro hat der Windpark-Entwickler nach eigenen | |
Angaben bislang mit seinem Angebot eines "grünen Sparbuchs" bei tausenden | |
Kleinanlegern eingesammelt. Das Geld soll in den Ausbau der mittlerweile 32 | |
Prokon-Windparks fließen. Doch die Investition ist keineswegs so sicher, | |
wie Prokon suggeriert. Tatsächlich droht den Inhabern von Genussscheinen im | |
schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Anlage. Genussscheine garantieren | |
lediglich eine Erfolgsbeteiligung - sofern es einen Gewinn gibt. | |
Die [1][taz hat bereits über mögliche Gefahren der Prokon-Genussscheine | |
berichtet]. Anlegerschützer kritisierten in der taz, es bestehe die | |
Wahrscheinlichkeit, dass Prokon Dividenden nicht aus tatsächlichen | |
Gewinnen, sondern aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziere. | |
Die Prokon-Werbung hat die Wettbewerbshüter alarmiert. "Wir haben Prokon | |
verklagt, weil wir wesentliche Aussagen des Prospektes für irreführend | |
halten", sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur | |
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. | |
Die Wettbewerbshüter hatten zuvor das Unternehmen aufgefordert, eine | |
Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch Prokon weigerte sich. | |
Gerichtlich will die Wettbewerbszentrale Prokon nun zwingen, mit bestimmten | |
Aussagen nicht mehr zu werben. "Prokon soll es unterlassen, in dem Prospekt | |
seine Genussscheine in die Nähe von Spareinlagen zu rücken und eine | |
Mindestverzinsung von 6 Prozent anzukündigen", sagte Peter Breun-Goerke. | |
Ebenfalls solle Prokon nicht mehr mit einer Rückkaufgarantie für | |
Genussscheine sowie der Behauptung werben, die Sicherheit der Einlagen sei | |
durch eine hohe Streuung der Gelder gewährleistet. | |
Prozessbeobachter berichteten der taz, der Richter habe während der | |
öffentlichen Verhandlung am Landgericht Itzehoe Prokons Werbeaussagen als | |
"Freifahrtschein" bezeichnet, den das Unternehmen nicht bieten könne. | |
Genussscheine seien "keine Sachwerte", wie es der Prospekt durch die | |
Investition in Windkraftanlagen suggeriere. Zudem könne eine Verringerung | |
der Einspeisevergütung für Ökostrom durch den Gesetzgeber die | |
Mindestverzinsung gefährden. Prokon lehnte es am Donnerstag auf | |
taz-Nachfrage ab, zu der Auseinandersetzung Stellung zu nehmen. Vor dem | |
Itzehoer Gericht geht es am 3. August weiter. | |
25 Jun 2010 | |
## LINKS | |
[1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/risikogeschaefte-bei-windparks/ | |
## AUTOREN | |
Tarik Ahmia | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |