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# taz.de -- Kommentar Zschäpes Haftbeschwerde: Anhaltender Klärungsbedarf
> Sollte Zschäpe frei kommen, weil man ihr kaum etwas nachweisen kann, wäre
> das ein weiterer Höhepunkt der Skandalchronik. Doch verwunderlich wäre es
> nicht.
Auf den ersten Blick wirkt die Haftbeschwerde der Verteidiger von Beate
Zschäpe absurd. Dass eine Frau, der die Beteiligung an neun Morden und die
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, aus
der Untersuchungshaft entlassen werden könnte, erscheint völlig abwegig.
Dass ihre Anwälte es trotzdem versuchen, ist legitim - ebenso wie der
Versuch, die als "Nazi-Braut" titulierte Zschäpe in einem etwas
menschlicheren Licht erscheinen zu lassen. Jeder hat das Recht auf eine
bestmögliche Verteidigung. Und auf zumutbare Haftbedingungen. Eine Zelle,
in der Tag und Nacht das Licht brennt, gehört nicht dazu.
Die Haftbeschwerde verweist allerdings auf die Schwierigkeiten der
Bundesanwaltschaft, Zschäpe auch nachzuweisen, was ihr vorgeworfen wird.
Wie es heißt, soll selbst das Bundesinnenministerium inzwischen davon
ausgehen, dass sich möglicherweise letztlich nur der Vorwurf der
Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lässt.
Falls es so kommen sollte, wäre das ein weiterer Höhepunkt in der schier
endlosen Skandalchronik im Zusammenhang mit der Zwickauer
Rechtsterroristenzelle. Verwundern würde es nicht: Wer stets in die falsche
Richtung ermittelt hat, wie es die Ermittlungsbehörden getan haben, der hat
es nicht leicht, jetzt noch die richtigen Spuren zu finden. Für die
Angehörigen der Ermordeten wäre das ein weiterer schwerer Schlag.
Aussicht auf Erfolg dürfte die Haftbeschwerde nicht haben, schließlich
bleibt die ihr angelastete schwere Brandstiftung - und die Tatsache, dass
Zschäpe über ein Jahrzehnt im Untergrund lebte. Die Beschwerde zeigt aber
auch, wie viel Aufklärungsbedarf noch besteht - gerade im Hinblick auf das
Versagen der Behörden im Kampf gegen den militanten Neonazismus.
28 Dec 2011
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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