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# taz.de -- Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Ein Herz für Künstlerinnen
> SPD und Grüne wollen es Menschen erleichtern, Arbeitslosengeld I zu
> beantragen. Auch die Union will ein klein bisschen mitmachen. Besonders
> Künstler sollen profitieren.
Bild: Mehr Leute dürfen künftig den Stempel bekommen: Arbeitslosengeld I.
BERLIN taz | Im Streit um die Anspruchsvoraussetzungen für das
Arbeitslosengeld I will sich jetzt auch die Union ein bisschen bewegen.
Besonders KünstlerInnen sollen von einer kleinen Nachbesserung profitieren.
In der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte sollen künftig auch
unstetig Erwerbstätige, die wechselnde Anstellungen von bis zu zehn Wochen
hatten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bekommen. Voraussetzung dabei
ist, dass sich die Engagements innerhalb von zwei Jahren zu insgesamt sechs
Monaten Beitragszeit in der Arbeitslosenversicherung addieren. Dies sagte
der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im
Bundestag, Max Straubinger (CSU), der taz. Bisher durften die
Kurzanstellungen der KünstlerInnen jeweils nicht länger als sechs Wochen
dauern. Die Neuregelung, so Straubinger, solle ab Sommer diesen Jahres
eingeführt werden.
Die Fraktionen von SPD und Grüne haben bereits Anträge vorgelegt, um die
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erleichtern. Bisher
muss man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens
zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erlangen. Dabei können auch mehrere
kürzere Beschäftigungen zusammengezählt werden.
Nach dem Antrag der SPD soll es künftig möglich sein, innerhalb einer
Rahmenfrist von drei statt bisher zwei Jahren die zwölf Monate
Beschäftigungszeit zu sammeln, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu
erlangen. Pikanterweise war diese Rahmenfrist zu Zeiten der rot-grünen
Regierung von drei auf zwei Jahre verkürzt worden.
Die Grünen wollen die Rahmenfrist von zwei Jahren erhalten. Jedoch sollen
nach ihrem Antrag schon Erwerbslose, die während der zwei Jahre vor der
Arbeitslosmeldung nur Beschäftigungszeiten von mindestens vier Monaten
zusammenbringen, einen Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld I
erlangen.
Viele unstetig Beschäftigte, darunter auch Künstler oder Wissenschaftler,
bekämen bisher die Beschäftigungszeiten für das Arbeitslosengeld I nicht
zusammen, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen,
Brigitte Pothmer. Nach dem SPD-Antrag sollen bereits drei Monate
Leistungsbezug möglich sein, wenn man insgesamt sechs Monate eingezahlt
hat.
Laut Statistiken aus der Bundesagentur für Arbeit bekommt von den
Neuzugängen in die Arbeitslosigkeit jeder Vierte heute nicht mehr das
lohnabhängige Arbeitslosengeld I, sondern das bedarfsorientierte Hartz IV
(Arbeitslosengeld II). Hierbei wird das Einkommen des Partners mit
angerechnet.
6 Feb 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Hartz IV
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