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# taz.de -- Kommentar Arbeitslosengeld I: Beitragszahler zweiter Klasse
> Häufig arbeiten Menschen nicht lange genug, um Arbeitslosengeld I zu
> bekommen. Arbeitslosengeld II bekommen sie aber auch nicht. Nun könnte
> sich das ändern – gut so.
Es ist eine Gerechtigkeitslücke, die vor allem unstetig Erwerbstätige
betrifft: Wer immer nur kurz sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist,
erwirbt in vielen Fällen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sondern
bestenfalls auf den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). SPD und Grüne
bringen jetzt in den Bundestag zwei Anträge ein, um die
Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld I zu senken. Das ist gut. Die
Union will marginal nachbessern, doch das wird nicht reichen.
Das Problem verschärft sich durch den unterschiedlichen Status von
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Ein Beispiel: Jeder vierte
Zeitarbeiter war in den zwei Jahren vor der Beschäftigung weniger als zwölf
Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Leute zahlen
während ihrer Tätigkeit zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein,
doch die Anwartschaft reicht nicht aus, um im Fall der Kündigung
tatsächlich Arbeitslosengeld I zu bekommen.
Arbeitslosengeld II kriegen sie aber auch nicht, wenn der oder die
PartnerIn einigermaßen verdient. Die prekären Existenzen von
LeiharbeiterInnen oder KünstlerInnen werden solcherart zur
Sozialversicherung herangezogen, es kommt aber keine Gegenleistung. Nach
den Anträgen von SPD und Grünen würde sich das ändern.
Die Arbeitgeber warnen sogleich vor "Fehlanreizen". Tatsächlich belegen
Studien Fälle von Arbeitslosengeld-I-EmpfängerInnen, die dazu neigen, einen
Anspruch auf die Leistung auszuschöpfen und sich daher weniger intensiv um
einen Job zu bemühen. Das gibt es, doch dies darf nicht dazu führen, alle
unstetig Beschäftigten quasi in Kollektivhaft zu nehmen und ihnen das
Arbeitslosengeld I von vornherein zu verweigern. Der psychologische Diskurs
zu "Fehlanreizen" spielt sich auf einer anderen Ebene ab und ist in diesem
Fall abzulehnen. Wer Sozialversicherungspflicht fordert, darf keine
BeitragszahlerInnen erster und zweiter Klasse schaffen.
6 Feb 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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