| # taz.de -- Datenschützer zum Bundestrojaner: Dealer beim Sexgespräch belausc… | |
| > Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz von Trojanern | |
| > durch Bundesbehörden geprüft. Auch ein erotisches Telefonat wurde | |
| > mitgeschnitten. | |
| Bild: Wer hört und sieht mit? Und wobei? | |
| FREIBURG taz | Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, | |
| kritisiert den Einsatz von Staatstrojanern bei Sicherheitsbehörden des | |
| Bundes. Es gebe hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage, | |
| Datenschutzvorschriften würden verletzt und der Kernbereich der | |
| Persönlichkeit werde nicht ausreichend geschützt. | |
| Das geht aus einem Sonderbericht des Datenschutzbeauftragten hervor, der | |
| mit "VS - nur für den Dienstgebrauch" gestempelt ist. Am Freitag wurde er | |
| anonym auf der linken Nachrichtenbörse [1][Indymedia.org] veröffentlicht. | |
| Der Sonderbericht wurde erstellt, nachdem der Chaos Computer Club im | |
| letzten Oktober einen bayerischen Staatstrojaner hackte. Dabei machte der | |
| CCC bekannt, dass die bayerische Spähsoftware nicht nur Internettelefonate | |
| abhörte, sondern auch Bildschirmfotos (Screenshots) übertrug, was vom | |
| richterlichen Beschluss nicht gedeckt war. | |
| Wenn Internettelefonate, etwa via Skype, abgehört werden, spricht man von | |
| Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). Da die Telefonate | |
| unterwegs verschlüsselt sind, muss die Polizei an der Quelle, das heißt in | |
| einem der beteiligten PCs, den Datenstrom ableiten, bevor er verschlüsselt | |
| wird. | |
| Wie Schaar feststellte, hat das Bundeskriminalamt in den letzten Jahren 23 | |
| Quellen-TKÜs durchgeführt, davon 11 zur Gefahrenabwehr, 8 in Strafverfahren | |
| (wegen Terrorismus, Drogenhandels und Betrug) und 4 in Amtshilfe für | |
| Bundesländer. | |
| Die Bundespolizei nutzte die Trojanersoftware einmal (gegen einen | |
| mutmaßlichen Schleuser), die Zollfahndung 16-mal. Für den Verfassungsschutz | |
| ist Schaar nicht zuständig. | |
| ## Keine Löschung möglich | |
| In den Akten der Sicherheitsbehörden fand Schaar keine Hinweise darauf, | |
| dass die Spionagesoftware andere Aufgaben ausführte, als Internettelefonate | |
| abzuhören. | |
| So waren in den Akten keine Screenshots zu finden, auch keine Hinweise auf | |
| Daten, die per Onlinedurchsuchung von der Festplatte des untersuchten | |
| Computers kopiert wurden. Schaar kritisierte, dass die Quellen-TKÜ auf die | |
| allgemeine gesetzliche Befugnis zum Abhören von Telefonen gestützt wird. Er | |
| hält eine spezielle Vorschrift für erforderlich. Außerdem sei die | |
| Verschlüsselung der Datenströme unzureichend gewesen. Dies habe gegen das | |
| Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. | |
| Verwundert zeigte sich Schaar darüber, dass er zumindest in einem Fall auch | |
| Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung in den Akten fand. | |
| Dabei hatte ein mutmaßlicher Drogendealer jeweils mit seiner Freundin | |
| telefoniert. "Kurzes erotisches Gespräch" heißt es etwa in den Akten, | |
| "Liebesbeteuerungen", "danach Sexgespräche", "Ab 15.22.20 h bis 16.01.00 | |
| finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt". | |
| Auch die zugehörigen Tonspuren waren noch vorhanden. Das BKA hätte sie zwar | |
| gern gelöscht, doch die digitask-Software ließ keine punktuelle Löschung | |
| zu. Schaar sieht darin ein strukturelles Problem. | |
| 17 Feb 2012 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://linksunten.indymedia.org/de/node/54960 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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