| # taz.de -- Schaar über EU-Richtlinie zum Datenschutz: "Das gehört nachgebess… | |
| > Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, betrachtet die | |
| > geplante EU-Richtlinie zum Datenschutz bei der Polizei mit Skepsis. Er | |
| > sieht deutsche Standards gefährdet. | |
| Bild: Werden gute deutsche Standards entsorgt? | |
| taz: Herr Schaar, Ende Januar hat die EU-Kommission zwei Entwürfe zum | |
| Datenschutz vorgestellt: die Grundverordnung zum Datenschutz in Wirtschaft | |
| und Verwaltung und die Richtlinie zum Datenschutz bei der Polizei - welche | |
| ist wichtiger? | |
| Peter Schaar: Beide sind gleich wichtig. Ich wundere mich aber, dass die | |
| Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich bisher öffentlich kaum | |
| diskutiert wird. Dabei geht es hier doch um die klassische Konstellation, | |
| dass der Staat in Grundrechte der Bürger eingreift. | |
| Wo sind größere Probleme? | |
| Bei der Grundverordnung hat sich Kommissarin Viviane Reding spürbar um ein | |
| hohes Datenschutzniveau bemüht. Das kann ich von der Polizeirichtlinie | |
| leider nicht sagen. In diesem Entwurf sehe ich eindeutig größere Gefahren. | |
| Hier könnten deutsche Grundrechtsstandards auf ein niedrigeres EU-Niveau | |
| abgeschliffen werden. | |
| Was regelt die Richtlinie zum Polizei-Datenschutz denn? | |
| Im Kern stellt sie Grundsätze auf, wie die Polizei mit Daten der Bürger | |
| umzugehen hat. Die Daten sollen zweckgebunden erhoben und verarbeitet | |
| werden. Die Polizei soll nicht unverhältnismäßig viele Daten speichern. | |
| Unzutreffende Daten müssen unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. | |
| Nicht mehr benötigte Daten sind zu löschen oder zu anonymisieren. | |
| Klingt doch ganz normal. Was spricht denn dagegen? | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat im Datenschutz in vielen Urteilen hohe | |
| Maßstäbe gesetzt. Präventive Rasterfahndungen sind nur bei konkreter Gefahr | |
| möglich. Die heimliche Ausspähung eines Computers per Onlinedurchsuchung | |
| ist nur zum Schutz von Leib, Leben, Freiheit oder Staat zulässig. Ich | |
| könnte noch mehr aufzählen. | |
| Die Richtlinie regelt doch aber gar nicht die Erhebung von Daten, sondern | |
| nur die Verarbeitung vorhandener Daten … | |
| Das stimmt. Karlsruhe hat aber auch hier hohe Standards gesetzt. Nehmen Sie | |
| nur die Rechtsprechung zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung". Die | |
| beschränkt auch die Speicherung und Verarbeitung von Daten. Wenn bei einer | |
| Telefonüberwachung Gespräche über Sex und Liebe aufgezeichnet wurden, sind | |
| diese sofort zu löschen. Derartige Regeln fehlen im Entwurf der | |
| EU-Kommission. | |
| Soweit es um Strafverfahren geht, wird pauschal auf das nationale | |
| Strafprozessrecht verwiesen. Genügt das nicht? | |
| Nein. Die Polizei ist ja nicht nur für die Strafverfolgung zuständig, | |
| sondern auch für die Gefahrenabwehr. Hier fehlt ein Verweis auf das | |
| nationale Polizeirecht: Das muss nachgebessert werden. Im Kern geht es aber | |
| um mehr. Denn eigentlich wollte die Kommission ja nicht nur auf nationale | |
| Regelungen verweisen, sondern ein einheitliches EU-Datenschutzrecht | |
| schaffen. | |
| Woher wissen Sie das? | |
| In den Erwägungsgründen der Richtlinie ist von "harmonisierten | |
| Vorschriften" die Rede und davon, dass "jeder in der Union auf der | |
| Grundlage unionsweit durchsetzbarer Rechte das gleiche Maß an Schutz | |
| genießt". Ich bin aber gegen "das gleiche Maß an Schutz", wenn es zur | |
| Absenkung deutscher Datenschutzstandards führt. | |
| Was schlagen Sie vor? | |
| Die EU-Richtlinie für den Polizeidatenschutz sollte sich auf | |
| Mindeststandards beschränken, die jedes Land durch höhere Standards | |
| übertreffen kann. | |
| Gilt das auch für die Grundverordnung zum Datenschutz in Wirtschaft und | |
| Verwaltung? | |
| Nein, wenn es um die Regulierung von Unternehmen wie Facebook und Google | |
| geht, die europaweit Geschäfte machen, ist ein einheitlicher Standard mehr | |
| als sinnvoll. Die Polizei ist aber eine nationale Einrichtung. Da schadet | |
| es nichts, wenn - auf einem europäischen Mindeststandard basierend - in den | |
| EU-Staaten verschiedene Datenschutzregelungen gelten. | |
| Und deshalb für den Wirtschaftsdatenschutz eine Verordnung und für den | |
| Polizeidatenschutz nur eine Richtlinie? | |
| Im Ansatz ist das richtig. Aber auch eine Verordnung kann den | |
| EU-Mitgliedsstaaten noch viel Spielraum lassen. Und eine Richtlinie kann | |
| alles vorgeben, auch wenn sie noch in nationales Recht umgesetzt werden | |
| muss. | |
| Der deutsche Verfassungsrichter Johannes Masing hat davor gewarnt, dass die | |
| geplante EU-Verordnung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | |
| aushebele... | |
| Es hat mich gewundert, dass er sich so auf die Form der Verordnung fixiert. | |
| Für die Karlsruher Rechtsprechung ist die Richtlinie viel gefährlicher, | |
| auch wenn es nur eine Richtlinie ist. Auch mit Blick auf die Prüf- und | |
| Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts sollte es darauf | |
| ankommen, dass die EU im Polizeidatenschutz nur Mindeststandards setzt. | |
| Denn nur soweit Deutschland über EU-Standards hinausgeht, ist Karlsruhe für | |
| die Kontrolle zuständig. | |
| 23 Feb 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
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