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# taz.de -- Urteil zu Gentechnik: Lästig und teuer
> Verunreinigte Saaten wurden zu Recht vernichtet, so das
> Bundesverwaltungsgericht. Ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichts
> ist damit aufgehoben.
Bild: Nur die gentechnisch veränderte Kartoffel „Amflora“ ist in Deutschla…
FREIBURG taz | Felder, auf denen gentechnisch verunreinigtes Saatgut
angebaut wurde, müssen auch weiterhin auf Kosten der Bauern untergepflügt
werden. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in
Leipzig. Umweltverbände begrüßten das Urteil.
In Deutschland ist zurzeit nur eine einzige gentechnisch veränderte Pflanze
zum Anbau zugelassen, die Kartoffel „Amflora“. Alle anderen gentechnisch
veränderten Pflanzen dürfen nicht angebaut werden. Das heißt: Wenn sich in
Saatgut leichte Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen
finden, dann darf dieses Saatgut nicht verwendet werden. Die Behörden
stellen dann fest, welche Bauern das Saatgut gekauft haben und fordern sie
auf, bereits bebaute Flächen unterzupflügen und mit
Unkrautbekämpfungsmitteln zu besprühen.
Für die Bauern ist das lästig und teuer. Sie können zwar versuchen, von den
Saatguthersteller Schadensersatz zu bekommen, doch teilweise zieren sich
diese und sagen, die Behörden hätten zu langsam reagiert, weshalb der Staat
den Schaden tragen solle.
Immer wieder klagten deshalb Bauern direkt gegen die Anordnung zur
Vernichtung von Pflanzen aus verunreinigtem Saatgut. Bisher unterlagen sie
fast immer vor Gericht. Nur der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
Kassel entschied Anfang 2011, dass die Pflanzen stehen bleiben können, wenn
der Bauer „nicht bewusst und gewollt“ gentechnisch verunreinigtes Saatgut
nutzte.
Umweltverbände wie der BUND waren alarmiert. Sie befürchteten, dass nun
„wilde unkontrollierte und unkontrollierbare Freisetzungen“ von
gentechnisch veränderten Pflanzen die Regel werden. Der VGH habe den
Saatgutfirmen eine „Lizenz zur Verunreinigung“ gegeben. Eine
gentechnikfreie Landwirtschaft sei in Deutschland dann kaum noch möglich.
Auch das Land Hessen ging in Revision. Mit Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hob gestern die VGH-Entscheidung auf. Die
Anordnung zum Unterpflügen von Feldern mit verunreinigtem Saatgut sei
rechtmäßig. Es komme nicht darauf an, ob dem Landwirt die Verunreinigung
bekannt war, so die Leipziger Richter.
29 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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