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# taz.de -- EuGH erlaubt Handel mit altem Saatgut: Senioren-Samen dürfen wachs…
> Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes dürfen europäische Bauern Saatgut
> aus alten, nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vertreiben.
> Zuvor hatte ein industrieller Hersteller geklagt.
Bild: Auch über altem Saatgut darf in Europa die Sonne scheinen, findet der Eu…
LUXEMBURG afp/dpa | Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich
nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die
umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Rechtssache
C-59/11).
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen
Saatgut-Herstellers Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene
bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr
als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen
eingetragen waren. Der industrielle Saatgut-Hersteller hatte auf 50.000
Euro Schadenersatz geklagt.
Nach der Saatgutrichtlinie der Europäischen Union müssten im Normalfall
alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem teuren Verfahren zugelassen
und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche
Saatgut-Netzwerke, wie die im Ausgangsfall beklagte Initiative Kokopelli
erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar
nicht.
Doch der Verkauf dieser Sorten werde von der umstrittenen Richtlinie nicht
ausgeschlossen, heißt es im Urteil. Die Entscheidung des europäischen
Gerichtshofes ist von großer Bedeutung für Verbraucher, Landwirte und
Agrarindustrie. Sie stärkt insbesondere die Rechte von Ökobauern.
12 Jul 2012
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