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# taz.de -- Imker ohne Schutz vor Gentechnik: Getunter Blütenstaub bleibt kleb…
> Imker müssen selbst darauf achten, dass ihre Bienen keinen Pollen von
> genmanipulierten Pflanzen sammeln. Das hat der bayerische
> Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Bild: Einsatzanweisung an die bayerische Biene: fragwürdige Maispollen meiden.…
BERLIN taz | Imker haben keinen Anspruch darauf, vor gentechnisch
veränderten Pollen geschützt zu werden. Das hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof entschieden. Demnach müssen Imker selbst dafür
sorgen, dass keine gentechnisch veränderten Pollen in den Honig gelangen
und nicht der Anbauer des Gen-Mais, erklärt der Anwalt der Kläger Achim
Willand.
Fünf ImkerInnen hatten gegen den Freistaat Bayern geklagt, der ab 2003 zu
Untersuchungszwecken den Gen-Mais MON 810 des Agrarkonzerns Monsanto
gepflanzt hatte – damals war der Anbau noch erlaubt. Das Feld befand sich
innerhalb des Flugradius des Bienenhauses von Hauptkläger Karl-Heinz
Bablok, dementsprechend waren die Maispollen Nahrungsquelle für seine
Bienen.
Bei einer chemischen Überprüfung seines Honigs stellte Bablok fest, dass
über vier Prozent der Pollen aus dem gentechnisch veränderten Mais kamen –
Bablok zog vor Gericht. Einen Erfolg erzielten die Imker schließlich im
vergangenen September. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH),
dass Honig, der durch Pollen von MON 810 verunreinigt wird, weder verkauft
noch verschenkt werden darf.
Gentechnik-Gegner werteten das Urteil als Erfolg, weil die Industrie vorher
stets argumentiert hatte, dass Honig als tierisches Lebensmittel nicht ohne
Kennzeichnung eventueller Gentechnik-Anteile verkauft werden könne. Ein
Anspruch auf Schadensersatz hätte dann nicht bestanden – mit der
EuGH-Entscheidung könnte sich das ändern.
## Prozesskosten von 150.000 Euro
Das aktuelle Urteil ist dagegen ein Rückschlag: „Das Urteil ist ein Affront
gegen die Imkerschaft, die Landwirtschaft und die Verbraucher, denn unser
Fall soll auch wesentliche Fragen der Gentechnik klären“, sagt Thomas
Radetzki, Initiator des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor
Agro-Gentechnik.
Zu den Bündnismitgliedern zählen unter anderem Demeter, Bioland und der
deutsche Imkerbund. Radetzki begleitet die klagenden Imker durch die
gerichtlichen Instanzen und sammelt Spenden für die Prozesskosten. Die
belaufen sich seinen Angaben zufolge auf über 150.000 Euro.
Die Imker geben an, nun vor die nächste Instanz, das
Bundesverwaltungsgericht, zu ziehen und Revision gegen das Urteil aus
Bayern einzulegen. „Wir sind sehr optimistisch, dass wir in Leipzig Erfolg
haben“, sagt der Anwalt Willand. Für den Imker Bablok ist das Ziel klar:
„Ich möchte meinen Honig weiterhin essen – ohne Gentechnik.“ (Az.: 22 BV
11.2175)
30 Mar 2012
## AUTOREN
Fiona Weber-Steinhaus
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