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# taz.de -- Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Brüssel setzt eine Frist f�…
> Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist von einem Monat gegeben um
> ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Ein
> „Quick-Freeze“-Gesetz reiche aber nicht aus.
Bild: Wer telefoniert wann mit wem? Die EU will's wissen – sehr bald.
BRÜSSEL dpa | Die EU-Kommission hat Deutschland ein Ultimatum für ein neues
Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten bei der Terrorabwehr
gesetzt. Die EU-Behörde werde die Bundesrepublik beim Europäischen
Gerichtshof wegen Verletzung der EU-Verträge verklagen, wenn Berlin nicht
innerhalb von vier Wochen die EU- Richtlinie von 2006 zur
Vorratsdatenspeicherung umsetzt. Ein entsprechendes Mahnschreiben sei nach
Berlin geschickt worden, sagte ein Sprecher der zuständigen
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Brüssel.
„Wir sagen darin, dass der Verweis zum Gerichtshof der nächste Schritt
wäre“, sagte der Sprecher. „Das Schreiben enthält die Warnung, dass
Deutschland Geldstrafen auferlegt werden (könnten).“ In letzter Konsequenz
kann das Gericht millionenschwere Strafen verhängen. Die Frist für die
Umsetzung in nationales Recht war bereits 2007 ausgelaufen. „Deutschland
hatte - ebenso wie andere Mitgliedstaaten - genug Zeit, um all diese Punkte
umzusetzen“, betonte der Sprecher. Eine mögliche Strafsumme könne er nicht
nennen.
Brüssel macht damit Druck auf die Regierungskoalition in Berlin, die seit
2010 um eine Neufassung des Gesetzes streitet. Am Vortag hatte sich
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in den Dauerstreit eingeschaltet und
auf eine Lösung gedrängt.
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende
Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung
ist Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig. Ihr
Vorschlag, Daten nur bei konkreten Anlässen zu speichern („Quick
Freeze-Verfahren“), geht der Union und Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) aber nicht weit genug.
## „Ein anderes System“
Auch die EU-Kommission lehnt dieses Verfahren ab, weil es hinter den
Anforderungen der EU-Richtlinie zurückbleibe. „Um es ganz klar zu sagen:
Quick-Freeze kann nicht als Umsetzung der EU-Richtlinie gewertet werden. Es
ist ein anderes System, das nicht so effektiv ist wie die Vorgaben in der
Richtlinie“, betonte der Kommissionssprecher.
Deshalb habe die Behörde nun diese letzte Warnung losgeschickt. Dies sei
keine Ausnahme: „Wir machen das, wenn wir das Gefühl haben, dass
Verhandlungen mit dem Mitgliedstaat noch laufen und dass der Mitgliedsstaat
noch mehr unternimmt.“
Seit Sommer 2011 hat die EU-Kommission Deutschland in dieser Sache im
Visier. Die Bundesregierung hatte im Dezember Stellung zu den Vorwürfen
genommen, doch dieses Schreiben reichte Brüssel nicht. Der Sprecher
bemängelte: „In dieser Antwort wurde nicht gesagt, wann und wie Deutschland
die Richtlinie umsetzen wird.“
Deutschland ist nicht das erste Land, das in dieser Frage Ärger mit Brüssel
bekommt. Gegen Schweden und Österreich hat die Behörde bereits Verfahren
wegen Verletzung der EU-Verträge eingeleitet.
Nach Ansicht der EU-Behörde ist die Datenspeicherung ohne Anfangsverdacht
ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bürger - zum Beispiel vor
Terroristen. Die EU-Richtlinie verpflichtet Telekom-Unternehmen seit 2006
dazu, die Daten von Telefongesprächen, Internetverbindungen und Mails der
Bürger auf Vorrat speichern, damit Fahnder später Verbrechen aufklären
können.
Dank Telefondaten seien zuletzt unter anderem ein Netz von
Heroinschmugglern und ein Pädophilenring in der EU aufgedeckt worden,
betont die zuständige EU-Kommissarin Malmström immer wieder. Die
EU-Richtlinie wurde nach den Terroranschlägen von Madrid (2004) und London
(2005) beschlossen. Inzwischen will die EU-Kommission die Richtlinie
überarbeiten und zum Beispiel mehr Datenschutz einfügen – bis dahin müssen
sich alle Staaten an die bisherigen Vorgaben halten.
22 Mar 2012
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