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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Streiten bis zur Deadline
> Ende kommender Woche läuft eine EU-Frist zur Umsetzung der
> Vorratsdatenspeicherung ab. Nun schickte der Innenminister einen Entwurf
> des Justizministeriums zurück – er gehe nicht weit genug.
Bild: Können sich nicht einigen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger …
BERLIN dpa | Im koalitionsinternen Dauerkonflikt um die
Vorratsdatenspeicherung ist trotz des bald ablaufenden Ultimatums der
EU-Kommission keine Lösung in Sicht. Das Bundesinnenministerium lehnt den
Gesetzentwurf des Justizressorts weiter ab.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die
Telekommunikationsdaten im wesentlichen nur anlassbezogen speichern lassen
und Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das geht Innenminister
Hans-Peter Friedrich (CSU) nicht weit genug. Ein Sprecher des Innenressorts
bestätigte am Montag auf Anfrage entsprechende Informationen.
Friedrich teilte seiner Ressortkollegin am Montag mit, dass der Entwurf
nicht reiche, um die entsprechende EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zugleich machte Friedrich klar, dass er
weiterhin eine sechsmonatige Speicherfrist fordert.
Auch die EU-Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsdaten sechs Monate
zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Die EU-Kommission hat
Deutschland eine Frist bis zum Donnerstag nächster Woche gesetzt, um die
Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Es ist nun aber äußerst
unwahrscheinlich, dass es bis dahin eine Lösung geben wird.
Nach Ablauf der Frist könnte die EU-Kommission die Bundesrepublik vor dem
Europäischen Gerichtshof verklagen. In letzter Konsequenz drohen dann
Strafzahlungen in Millionenhöhe. Allerdings ist auch die EU-Richtlinie
selbst umstritten und wird derzeit überarbeitet.
## Merkel fordert baldige Lösung
Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin
geltende Regelung in Deutschland gekippt. Seitdem werden die Daten nicht
mehr pauschal sechs Monate gespeichert. Strafverfolger sehen „Schutzlücken“
bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Koalition streitet darüber, wie eine
mögliche Neuregelung aussehen könnte, für die Leutheusser-Schnarrenberger
zuständig ist, die allerdings damals selbst zu den Klägern in Karlsruhe
gehörte.
In den Dauerstreit hatte sich auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU)
eingeschaltet – sie pochte wiederholt auf eine baldige Lösung.
Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag, er sei
zuversichtlich, dass es bald zu einer Einigung bei diesem „ sehr
schwierigen Thema“ kommt: „Es ist für ein wichtiges europäisches
Mitgliedsland wie die Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar, auf Dauer
eine europäische Richtlinie nicht umzusetzen.“
Aus Regierungskreisen hieß es am Montag, das Innenministerium habe den
Entwurf aus dem Justizressort eingehend geprüft und bewertet – mit dem
Ergebnis, dass er weder den Vorgaben der europäischen Richtlinie noch den
Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht werde.
Auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts würden in dem Entwurf nur in
Teilen berücksichtigt, hieß es.
17 Apr 2012
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