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# taz.de -- US-Kartellklage im E-Buch-Sektor: Preistreiber Apple
> Gegen Apple und fünf E-Buchverlage ist in den USA ein Kartellverfahren
> erhoben worden. Sie sollen mit Absprachen die Preise künstlich
> hochgehalten haben.
Bild: Apples iPad soll schuld sein: Als es erschien, stiegen die Preise.
Das US-Justizministerium macht Ernst. Es führt seit Mittwoch ein
Kartellverfahren gegen Apple und die zwei amerikanischen Groß-Verlage
Penguin und Macmillan. Sie sollen Preisabsprachen bei elektronischen
Buchtiteln, so genannten E-Books, getroffen haben. „Das Resultat der
Preisabsprachen war, dass die Kunden Millionen von Dollars zu viel für
E-Book-Titel zahlten“, begründete Justizminister Eric Holder die Klage vor
dem New Yorker Bezirksgericht.
Zuvor hatten bereits drei weitere beteiligte Verlage einem Vergleich mit
dem Justizministerium zugestimmt, dass sie ihre Preise wieder freigeben.
Während sie von den Verfahren ausgenommen bleiben, droht Apple und den
anderen Verlagen, darunter mit Macmillan auch eine Tochter des Stuttgarter
Holtzbrinck-Verlages, zudem eine Klage der Generalstaatsanwälte von 16
Bundesstaaten, die Entschädigung für die Kunden in Höhe von 100 Millionen
Dollar fordern.
Mit den Preisabsprachen wollten die Verlage nach Einschätzung des
Ministeriums gegen die niedrigen Preise des Online-Händlers Amazon
vorgehen, der seit Entwicklung seines E-Readers Kindle 2007 die Preise für
elektronische Buchtitel bis auf 9,99 US-Dollar (7,60 Euro) drückte.
## 30 Prozent Gewinnanteil für Apple
Einige Verlage fühlten sich dadurch bedroht. Knapp ein Jahr vor der
Vorstellung des iPads durch den Elektronikhersteller Apple trafen sie nach
Informationen des Justizministeriums ab Sommer 2009 einige illegalen
Absprachen: Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise
ihrer Titel selbst festlegen, gestanden die Verleger Apple pro verkauftem
E-Book 30 Prozent Gewinnanteil zu.
„Allein das ist schon ein gravierender Eingriff in den Wettbewerb“, sagt
Thomas Hoeren, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Münster.
Doch für noch gravierender hält er eine andere Vertragsklausel, die Apple
den Verlagen aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen Händler
ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple – wodurch auch Amazon
und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen
verzichten mussten.
„Das ist in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich machen kann
und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren. Während der
Marktanteil von Amazon bei E-Book-Verkäufen von 90 auf 60 Prozent sank,
baute Apples iBook-Store in kurzer Zeit 15 Prozent Marktanteil auf. Nach
Ansicht des Justizministeriums zulasten der Endverbraucher: Die Preise für
E-Books seien seit 2009 von 9,99 Dollar auf bis zu 14,99 Dollar für
Populärtitel gestiegen.
Während in Deutschland eine gesetzliche Preisbindung für den Buchmarkt
gilt, halten die USA die Freiheit des Marktes hoch. Da englischsprachige
Literatur viel weniger an die jeweilige Nation gebunden ist und eher einen
Weltmarkt bedient, gilt es keine Kleinverlage und Händler in der nationalen
Buchbranche zu protegieren.
## Verlage klagen über Amazon
Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden,
wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten.
Macmillan-Geschäftsführer John Sargent begründete seine Ablehnung des
Vergleiches mit dem Justizministerium damit, dass dann das Monopol Amazons
zurückkehre.
Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes
nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei
naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum
noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die
Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen – so steigern sie ihre
Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die
Verlage die Preissenkung weitergeben.
Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen
Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich
festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger
und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller,
die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin
eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher
unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle
Anbieter kreativ werden müssen.“
12 Apr 2012
## AUTOREN
Karen Grass
## TAGS
Apple
China
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