# taz.de -- US-Kartellklage im E-Buch-Sektor: Preistreiber Apple | |
> Gegen Apple und fünf E-Buchverlage ist in den USA ein Kartellverfahren | |
> erhoben worden. Sie sollen mit Absprachen die Preise künstlich | |
> hochgehalten haben. | |
Bild: Apples iPad soll schuld sein: Als es erschien, stiegen die Preise. | |
Das US-Justizministerium macht Ernst. Es führt seit Mittwoch ein | |
Kartellverfahren gegen Apple und die zwei amerikanischen Groß-Verlage | |
Penguin und Macmillan. Sie sollen Preisabsprachen bei elektronischen | |
Buchtiteln, so genannten E-Books, getroffen haben. „Das Resultat der | |
Preisabsprachen war, dass die Kunden Millionen von Dollars zu viel für | |
E-Book-Titel zahlten“, begründete Justizminister Eric Holder die Klage vor | |
dem New Yorker Bezirksgericht. | |
Zuvor hatten bereits drei weitere beteiligte Verlage einem Vergleich mit | |
dem Justizministerium zugestimmt, dass sie ihre Preise wieder freigeben. | |
Während sie von den Verfahren ausgenommen bleiben, droht Apple und den | |
anderen Verlagen, darunter mit Macmillan auch eine Tochter des Stuttgarter | |
Holtzbrinck-Verlages, zudem eine Klage der Generalstaatsanwälte von 16 | |
Bundesstaaten, die Entschädigung für die Kunden in Höhe von 100 Millionen | |
Dollar fordern. | |
Mit den Preisabsprachen wollten die Verlage nach Einschätzung des | |
Ministeriums gegen die niedrigen Preise des Online-Händlers Amazon | |
vorgehen, der seit Entwicklung seines E-Readers Kindle 2007 die Preise für | |
elektronische Buchtitel bis auf 9,99 US-Dollar (7,60 Euro) drückte. | |
## 30 Prozent Gewinnanteil für Apple | |
Einige Verlage fühlten sich dadurch bedroht. Knapp ein Jahr vor der | |
Vorstellung des iPads durch den Elektronikhersteller Apple trafen sie nach | |
Informationen des Justizministeriums ab Sommer 2009 einige illegalen | |
Absprachen: Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise | |
ihrer Titel selbst festlegen, gestanden die Verleger Apple pro verkauftem | |
E-Book 30 Prozent Gewinnanteil zu. | |
„Allein das ist schon ein gravierender Eingriff in den Wettbewerb“, sagt | |
Thomas Hoeren, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. | |
Doch für noch gravierender hält er eine andere Vertragsklausel, die Apple | |
den Verlagen aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen Händler | |
ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple – wodurch auch Amazon | |
und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen | |
verzichten mussten. | |
„Das ist in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich machen kann | |
und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren. Während der | |
Marktanteil von Amazon bei E-Book-Verkäufen von 90 auf 60 Prozent sank, | |
baute Apples iBook-Store in kurzer Zeit 15 Prozent Marktanteil auf. Nach | |
Ansicht des Justizministeriums zulasten der Endverbraucher: Die Preise für | |
E-Books seien seit 2009 von 9,99 Dollar auf bis zu 14,99 Dollar für | |
Populärtitel gestiegen. | |
Während in Deutschland eine gesetzliche Preisbindung für den Buchmarkt | |
gilt, halten die USA die Freiheit des Marktes hoch. Da englischsprachige | |
Literatur viel weniger an die jeweilige Nation gebunden ist und eher einen | |
Weltmarkt bedient, gilt es keine Kleinverlage und Händler in der nationalen | |
Buchbranche zu protegieren. | |
## Verlage klagen über Amazon | |
Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden, | |
wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten. | |
Macmillan-Geschäftsführer John Sargent begründete seine Ablehnung des | |
Vergleiches mit dem Justizministerium damit, dass dann das Monopol Amazons | |
zurückkehre. | |
Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes | |
nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei | |
naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum | |
noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die | |
Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen – so steigern sie ihre | |
Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die | |
Verlage die Preissenkung weitergeben. | |
Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen | |
Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich | |
festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger | |
und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller, | |
die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin | |
eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher | |
unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle | |
Anbieter kreativ werden müssen.“ | |
12 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Karen Grass | |
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