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# taz.de -- Steuerabkommen mit der Schweiz: Einfach nicht „zustimmungsfähig"
> Die SPD-geführten Länder lassen sich beim vom Bund ausgehandelten
> Steuerabkommen mit der Schweiz nicht auf einen Tauschhandel ein. Es habe
> „eklatante Mängel“.
Bild: Auch Nein-Sager: Mitglieder von Campact in Bern.
BERLIN dapd/dpa/taz | Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert
Walter-Borjans bleibt bei der Ablehnung des vom Bund ausgehandelten
Steuerabkommens mit der Schweiz. „Ich habe kein Interesse an einem
Tauschhandel“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Zuvor hatte es Berichte
gegeben, wonach die Bundesregierung den Ländern für deren Zustimmung
Zugeständnisse angeboten habe. Laut Walter-Borjans hat das Abkommen, das
sich mit der Besteuerung von deutschem Schwarzgeld in der Schweiz befasst,
„eklatante Mängel und ist daher nicht zustimmungsfähig“.
Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)
hat sich hingegen noch nicht festgelegt, ob er das Abkommen im Bundesrat
ablehnen will. Zwar entspreche der Vertrag noch immer nicht seinen
Vorstellungen von Steuergerechtigkeit. „Doch am Ende muss ich ja eine
realpolitische Entscheidung fällen.“
In der Schweiz biss er mit seiner Forderung nach Nachbesserungen am
Steuerabkommen allerdings auf Granit. Die Schweizer Bundespräsidentin
Eveline Widmer-Schlumpf lehnte weitere Zugeständnisse ab. Kretschmann hatte
verlangt, die Frist bis zum Inkrafttreten des Abkommens müsse verkürzt und
der Mindeststeuersatz erhöht werden. Die sogenannte Abschleichregel besagt,
dass deutsche Schwarzgeldanleger noch bis 1. Januar 2013 ihr Geld
unbehelligt aus der Schweiz abziehen können. Mit dem Abkommen soll auf
illegal in die Schweiz geschafftes Altvermögen einmalig anonym eine
Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus
überwiesen werden. Die Länder, in denen SPD oder Grüne regieren, drohen
damit, den Vertrag im Bundesrat scheitern zu lassen.
Derweil wirft die steuerpolitische Sprecherin der Linkspartei Barbara Höll
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, in der Öffentlichkeit ein
falsches Bild des Steuerabkommens zu vermitteln. Anders als behauptet,
verbiete das Abkommen den Bundesländern keineswegs des Ankauf von CDs mit
Daten von Steuersündern. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine
parlamentarische Anfrage Hölls hervor. Das Abkommen sei völlig
unzureichend. „Wir brauchen einen automatischen Abgleich der
Informationen“, fordert Höll, „stattdessen sind die Steuersünder
anonymisiert und für die deutschen Behörden so nicht erkennbar.“ Deswegen
hätten die Behörden der Länder auch künftig ein Interesse an den
Steuer-CDs.
1 May 2012
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