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# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zu Steuern: Mehr Rechte für Homo-Partner
> Das Verfassungsgericht hat die Benachteiligung homosexueller Paare bei
> der Grunderwerbsteuer für unzulässig erklärt. Ein Zeichen im Streit über
> das Ehegattensplitting.
Bild: Auch im Fall der Trennung steuerlich gleichgestellt: Schwules Paar beim C…
FREIBURG taz | Die Benachteiligung von eingetragenen Partnerschaften bei
der Grunderwerbsteuer war von Anfang an unzulässig. Das entschied jetzt der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts und setzte damit unbeabsichtigt
auch einen Akzent in der Diskussion über die Gleichstellung von Homo-Paaren
beim Ehegattensplitting.
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung
kauft. Zu zahlen sind, je nach Bundesland, 3,5 bis 5 Prozent des
Kaufpreises. Ausnahmen gibt es allerdings für Geschäfte unter Ehegatten.
Seit Dezember 2010 gilt diese Befreiung auch für Geschäfte unter
homosexuellen Partnern.
Im konkreten Fall hatten zwei Schwule aus Nordrhein-Westfalen 2002 eine
eingetragene Partnerschaft geschlossen, sich aber 2009 wieder getrennt.
Deshalb wollten sie die gemeinsamen Immobilien aufteilen, dabei aber keine
Grunderwerbsteuer zahlen.
Auf Vorlage des Finanzgerichts Münster entschied nun das
Bundesverfassungsgericht, dass die gesetzliche Benachteiligung der
eingetragenen Partnerschaft bei der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig
war, und zwar seit deren Einführung im Jahr 2001. Der Bundestag hätte bei
der Korrektur im Jahr 2010 also eine rückwirkende Regelung treffen müssen.
Das Parlament muss dies bis Jahresende nachholen.
Die Karlsruher Entscheidung stammt schon vom 18. Juli. Ihre
Veröffentlichung war aber schon länger für diesen Dienstag geplant und ist
keine Reaktion auf die Debatte vom Wochenende. Wie berichtet, fordern
einige CDU-Abgeordnete eine Gleichstellung von Homo-Partnerschaften beim
Ehegattensplitting, was andere Unions-Politiker wie Norbert Geis jedoch
zurückwiesen.
Die Verfassungsrichter widerlegen nun aber klar die Argumente von Geis. Der
Schutz der Ehe fordere keine Benachteiligung der eingetragenen
Partnerschaft, erklären die Richter. Es gebe auch sonst keinen Grund für
die Schlechterstellung von Homo-Partnern, da diese die gleichen Unterhalts-
und Einstandspflichten untereinander haben wie Ehegatten. Das alles ist
auch gar nicht neu. Es steht schon in Karlsruher Entscheidungen zur
Altersversorgung im öffentlichen Dienst (2009), zur Erbschaftsteuer (2010)
und zum Beamtenrecht (2012).
## Nur noch Formsache
Besonders wichtig war der Beschluss zum sogenannten Familienzuschlag für
Beamte, der vorige Woche bekannt gemacht wurde. Denn hier forderte erstmals
der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Gleichstellung von
Homopartnerschaften. 2007 und 2008 hatte er dies in Kammerbeschlüssen noch
abgelehnt und die Entscheidung dem Bundestag überlassen.
Wichtig ist der Blick auf den von Verfassungsgerichtspräsident Andreas
Voßkuhle geleiteten Zweiten Senat, weil dieser auch für die anhängigen
Verfahren zum nun heiß diskutierten Ehegattensplitting zuständig ist.
Nachdem es nun in Karlsruhe eine ständige Rechtsprechung beider Senate
gibt, ist die Übertragung auf das Steuerrecht eigentlich nur noch
Formsache.
Dennoch will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Gleichstellung im
Steuerrecht erst vornehmen, wenn Karlsruhe entschieden hat. Das heißt:
Schäuble will sich lieber zur Gleichstellung verurteilen lassen, als
Karlsruhe zuvorzukommen – ein klares Signal an die konservative Klientel
der CDU/CSU.
Doch wie lange braucht Karlsruhe noch für diese Entscheidung? Das ist
unklar. Die zuständige Richterin Monika Hermanns hat sich schon
eingearbeitet, doch der Zweite Senat ist derzeit mit dem Verfahren um den
Eurorettungsschirm überlastet.
9 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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