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# taz.de -- „Zuschussrente“ für GeringverdienerInnen: Alleinstehende Mütt…
> Ursula von der Leyen legt einen Gesetzentwurf zur „Zuschussrente“ vor und
> erntet Widerstand. In seltener Eintracht protestieren FDP, Grüne,
> Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Bild: Gute Betreuung im Alter kostet.
BERLIN taz | Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Ursula von der Leyen
(CDU) zur Bekämpfung der Altersarmut sorgt für heftigen Gegenwind vom
Koalitionspartner und der Opposition – und auch in seltener Eintracht von
Arbeitgebern und Gewerkschaften. Das Wirtschaftsministerium unter Führung
von Philipp Rösler (FDP) legte am Donnerstag Einspruch gegen die
Rentenpläne ein.
Der Gesetzentwurf von der Leyens sieht vor, dass GeringverdienerInnen
künftig unter bestimmten Bedingungen eine „Zuschussrente“ erhalten, um
Minirenten aufzustocken. Dies gilt für rentenrechtliche Zeiten ab dem Jahre
1992.
Laut dem Gesetz werden dafür niedrige Rentenbeiträge in der späteren
Rentenberechnung aufgewertet. Bei Kinderlosen beträgt die Aufstockung 50
Prozent, bei Müttern oder Vätern, die Kinder aufzogen, jedoch 150 Prozent.
Durch die Aufwertung kann sich der Rentenanspruch bis auf maximal 850 Euro
brutto nach heutiger Kaufkraft erhöhen. Allerdings: Das Einkommen des
Partners wird mit angerechnet, mit der Zuschussrente darf ein Paar nicht
mehr als 1.700 Euro Bruttoeinkommen im Alter haben.
Als Bedingung müssen die GeringverdienerInnen durch
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens 30 Jahre
Pflichtbeitragszeiten, nach einer Übergangszeit sogar 35 Jahre erreicht
haben, um in den Genuss der Leistung zu kommen.
## Nur mit Riester-Vertrag
Dabei werden für ein Kind zehn Jahre an Beitragszeit veranschlagt. Wer etwa
alleinerziehend ist und zwei Kinder im Altersabstand von fünf Jahren
aufgezogen hat, soll 15 Jahre für die Kinder als Pflichtbeitragszeit
angerechnet bekommen und muss dann noch 20 Jahre
sozialversicherungspflichtig arbeiten, um die Aufstockung zu kriegen.
Um Anspruch auf die Zuschussrente zu haben, müssen die Beschäftigten auch
einen Riester-Vertrag abschließen mit Beiträgen von mindestens 5 Euro im
Monat. Von der Leyen rechnet damit, dass im Jahre 2030 rund 1,4 Millionen
Rentnerinnen und Rentner die Zuschussrente beziehen werden.
Der Arbeitgeberverband BDA rügte den Gesetzentwurf als „milliardenteure
Leistungen auf Kosten der Beitragszahler“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) bezeichnete die Zuschussrente als „weitgehend wirkungslos“. Der
Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn äußerte die Befürchtung, dass
die Ausgestaltung der Zuschussrente einen Anreiz schaffen könnte für
Eltern, nicht zu arbeiten. Die Linkspartei rügte die „unselige Trennung“ in
der Bewertung von Kinderlosen und Eltern.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Rösler (FDP) begründete seinen
Einspruch gegen die Zuschussrente damit, dass bis zur geplanten
Kabinettsfassung nicht mehr genügend Beratungszeit bleibe. Die
Zuschussrente soll aus Mitteln der Rentenversicherung und aus Steuern
finanziert werden.
## Neue „Kombirente“
Neben der Zuschussrente sieht der Gesetzentwurf auch eine neue „Kombirente“
vor, die den Hinzuverdienst von RentnerInnen erleichtern soll, die noch vor
Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Bisher ist
dieser Hinzuverdienst auf 400 Euro im Monat begrenzt.
Künftig soll die Vorgabe gelten, dass vorzeitig ausgeschiedene Rentner so
viel hinzuverdienen dürfen, dass das Einkommen aus der Rente und dem
Hinzuverdienst nicht die Höhe des früher erzielten Arbeitseinkommens
überschreitet. Die „Kombirente“ könnte also künftig Modelle fördern, in
denen ArbeitnehmerInnen etwa mit 63 Jahren mit Abschlägen früher aufhören
und sich dann mit Teilzeitjobs Geld hinzuverdienen.
9 Aug 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Frauen
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