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# taz.de -- Nachzahlungsanspruch bei Rentenfehler: Nur vier Jahre sind was wert
> 150.000 Ruheständler haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente
> bekommen. Jetzt wird nachgezahlt, allerdings nicht unbedingt für den
> vollen Zeitraum.
Bild: Tausende Rentner deren Bezüge voher falsch berechnet wurden, bekommen ei…
BERLIN dpa | Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben
einen Anspruch auf Nachzahlung für vier Jahre – auch wenn der Fehler
möglicherweise schon seit 2002 vorlag. Dies stellte die Deutsche
Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage
klar.
Anlass waren Berichte über Berechnungsfehler der Rentenversicherung.
Betroffen waren mehr als 150.000 Ruheständler. Bei ihnen waren die 2002 neu
geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten oder aber die
Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid unberücksichtigt geblieben.
In den Fällen der vergessenen Kinderzuschläge wurden nach Mitteilung der
Rentenversicherung mittlerweile 19,3 Millionen Euro nachgezahlt – und zwar
rückwirkend bis zum 1. Januar 2006. Bei den Ausbildungszeiten wurden 15,7
Millionen Euro für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nachgezahlt. Die Fehler
seien ausgeräumt.
Der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater forderten
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Betroffenen alle
entgangenen Ansprüche nachzuzahlen. „Der Fehler liegt eindeutig bei der
Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Bild-Zeitung.
Es widerspreche „elementar dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn die Rentner
nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist“
würden.
16 Aug 2012
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