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# taz.de -- Kommentar Bundeswehr im Inneren: Auf dem Weg zum militarisierten Al…
> Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr bei
> Unglücksfällen im Inland ihr ganzes militärisches Arsenal einsetzen darf.
> Ist das Grundgesetz in Gefahr?
Die Bundeswehr darf zur Abwehr von katastrophalen Unglücksfällen [1][im
Inland auch Kampfjets und Panzer einsetzen]. Dies beschloss jetzt der Große
Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird die Möglichkeit von
Bundeswehreinsätzen im Innern erneut erweitert.
Als 1968 die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, gab es einen hart
umkämpften Kompromiss. Bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und bei
bewaffneten Aufständen sollte die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden
dürfen – alles andere sollte verboten bleiben. Ausgerechnet das
Bundesverfassungsgericht weicht diese Grenze nun immer wieder auf. So
entschied Karlsruhe 2006, dass auch ein drohender Terrorangriff ein
„Unglücksfall“ sein kann. Dabei hatte man 1968 eher an brechende Deiche
gedacht.
Als Zugeständnis entschied das Gericht damals, dass die Bundeswehr dann
aber nur normale polizeiliche Mittel einsetzen kann, also keine Bomber und
anderes militärisches Gerät.
Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis die Vollversammlung der
Bundesverfassungsrichter dieses Zugeständnis von 2006 wieder abgeräumt hat.
Nun darf die Bundeswehr bei Unglücksfällen also auch ihr gesamtes
militärisches Arsenal einsetzen. Zum Ausgleich gab es neue Zugeständnisse,
etwa ein Verbot des Einsatzes gegen Demonstranten. Werden diese
Konzessionen länger als sechs Jahre Bestand haben?
Die Eigenmächtigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das sich wieder einmal
mehr als „Herr der Verfassung“, denn als „Hüter der Verfassung“ versta…
hat, ist umso ärgerlicher, weil es schon seit Jahren heftige
parlamentarische Diskussionen über eine Grundgesetzänderung gibt. Bisher
kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande. Nun ist die
Grundgesetzänderung in mehreren Punkten nicht mehr relevant, weil Karlsruhe
einfach selbst die Verfassung neu interpretierte.
Immerhin: Der Wunsch der CDU/CSU, Soldaten generell als Hilfspolizisten für
Aufgaben aller Art einzusetzen, ist auch nach der jüngsten Karlsruher Volte
nicht vom Grundgesetz gedeckt. Darüber kann im Parlament also noch
gestritten werden. Und eine Mehrheit sollte es für eine solche
Militarisierung des bundesdeutschen Alltags auch künftig auf keinen Fall
geben.
17 Aug 2012
## LINKS
[1] /Entscheidung-in-Karlsruhe/!99828/
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Ferdinand von Schirach
Bundeswehr
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