| # taz.de -- Kommentar Bundeswehr im Inneren: Auf dem Weg zum militarisierten Al… | |
| > Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr bei | |
| > Unglücksfällen im Inland ihr ganzes militärisches Arsenal einsetzen darf. | |
| > Ist das Grundgesetz in Gefahr? | |
| Die Bundeswehr darf zur Abwehr von katastrophalen Unglücksfällen [1][im | |
| Inland auch Kampfjets und Panzer einsetzen]. Dies beschloss jetzt der Große | |
| Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird die Möglichkeit von | |
| Bundeswehreinsätzen im Innern erneut erweitert. | |
| Als 1968 die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, gab es einen hart | |
| umkämpften Kompromiss. Bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und bei | |
| bewaffneten Aufständen sollte die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden | |
| dürfen – alles andere sollte verboten bleiben. Ausgerechnet das | |
| Bundesverfassungsgericht weicht diese Grenze nun immer wieder auf. So | |
| entschied Karlsruhe 2006, dass auch ein drohender Terrorangriff ein | |
| „Unglücksfall“ sein kann. Dabei hatte man 1968 eher an brechende Deiche | |
| gedacht. | |
| Als Zugeständnis entschied das Gericht damals, dass die Bundeswehr dann | |
| aber nur normale polizeiliche Mittel einsetzen kann, also keine Bomber und | |
| anderes militärisches Gerät. | |
| Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis die Vollversammlung der | |
| Bundesverfassungsrichter dieses Zugeständnis von 2006 wieder abgeräumt hat. | |
| Nun darf die Bundeswehr bei Unglücksfällen also auch ihr gesamtes | |
| militärisches Arsenal einsetzen. Zum Ausgleich gab es neue Zugeständnisse, | |
| etwa ein Verbot des Einsatzes gegen Demonstranten. Werden diese | |
| Konzessionen länger als sechs Jahre Bestand haben? | |
| Die Eigenmächtigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das sich wieder einmal | |
| mehr als „Herr der Verfassung“, denn als „Hüter der Verfassung“ versta… | |
| hat, ist umso ärgerlicher, weil es schon seit Jahren heftige | |
| parlamentarische Diskussionen über eine Grundgesetzänderung gibt. Bisher | |
| kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande. Nun ist die | |
| Grundgesetzänderung in mehreren Punkten nicht mehr relevant, weil Karlsruhe | |
| einfach selbst die Verfassung neu interpretierte. | |
| Immerhin: Der Wunsch der CDU/CSU, Soldaten generell als Hilfspolizisten für | |
| Aufgaben aller Art einzusetzen, ist auch nach der jüngsten Karlsruher Volte | |
| nicht vom Grundgesetz gedeckt. Darüber kann im Parlament also noch | |
| gestritten werden. Und eine Mehrheit sollte es für eine solche | |
| Militarisierung des bundesdeutschen Alltags auch künftig auf keinen Fall | |
| geben. | |
| 17 Aug 2012 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| Christian Rath | |
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