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# taz.de -- Bundeswehreinsätze im Inland: Für jede Partei was dabei
> Das Urteil des Verfassungsgerichts zu Militäreinsätzen im Inland ist
> weniger eindeutig als gedacht. Von den fünf Parteien im Bundestag hat
> jede eine eigene Interpretation.
Bild: Geübt haben sie ja schon: Soldaten im Bundeswehr-Übungsdorf „Bonnland…
BERLIN taz | Ein Urteil, fünf Meinungen. Die Entscheidung der
Verfassungsrichter zum Einsatz der Bundeswehr im Inland sorgt bei der Union
für Freude. Die sieht ihre Haltung bestätigt, dass derlei Einsätze
grundsätzlich erlaubt sein müssen. Hingegen halten die Grünen das Urteil
für eine Schlappe der Union, ähnlich die FDP. Die SPD kritisiert die
Entscheidung als unzureichend, die Linke findet sie gar gefährlich.
„Das ist alles nicht neu“, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der
Grünen-Fraktion, Omid Nouripour, der taz. Das Hinzuziehen der Bundeswehr im
Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe sei bereits im Grundgesetz
vorgesehen. Ausschließlich in „Ausnahmesituationen katastrophischen
Ausmaßes“ dürfe man die Armee rufen. „Deshalb ist das Urteil eine
schallende Ohrfeige für die Union und ihre mantrahaft vorgetragene
Forderung, die Bundeswehr im Inland einzusetzen. Sie sollte endlich diese
Debatte begraben.“
Ähnlich urteilt die FDP-Sicherheitsexpertin Elke Hoff: „Der Versuch
konservativer Politiker, die Bundeswehr beispielsweise bei Großdemos oder
zum Abschuss von entführten Passagierflugzeugen einzusetzen, ist hiermit
gescheitert“, sagte Hoff der taz. „Das Urteil bestätigt die bisherige
Haltung meiner Fraktion, die einen Abschuss von entführten
Passagierflugzeugen stets abgelehnt hat.“
Hingegen hält die SPD das Urteil für zu vage. Das Karlsruher Gericht lasse
„alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ’Ausnahmesituationen
katastrophischen Ausmaßes‘ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten.
Nirgendwo werden diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der
SPD-Innenexperte Michael Hartmann.
Die Union sieht sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt, dass
Militäreinsätze im Inland grundsätzlich möglich sein müssen. Es könne
terroristische Anschläge geben, „bei deren Abwehr die Polizei alleine
überfordert und es deshalb unverantwortlich wäre, auf die Bundeswehr nicht
zurückzugreifen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion,
Hans-Peter Uhl (CSU).
Einen möglichen Tabubruch sieht Ulla Jelpke (Linke) im Urteil. „Nun ist
eine Tür geöffnet, durch die Law-and-Order-Politiker gehen können, um mit
herbeiphantasierten Staatsgefährdungen auch den Einsatz der Bundeswehr mit
militärischen Mitteln bei Großdemonstrationen und politischen Massenstreiks
in der drohenden Hinterhand zu halten“, urteilt Jelpke.
17 Aug 2012
## AUTOREN
Matthias Lohre
## TAGS
Bundeswehr
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