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# taz.de -- Kommentar Rente: Das war gewollt
> Arbeitsministerin von der Leyen wirbt für ihre Zuschussrente. Dabei ist
> die schlechte Alterssicherung gewollt – und nützt vor allem den
> Versicherungen.
Bild: Statistisch ärmer ins Alter: Frauen werden wirtschaftlich mehrfach diskr…
Die Rente ist sicher – aber sicher reicht sie nicht zum Leben. Diese
schockierende Erkenntnis müssen nicht nur Geringverdiener machen, sondern
auch Durchschnittsverdiener mit einer soliden Erwerbsbiografie: Wer 2.500
Euro brutto bekommt und 35 Jahre fleißig in die Rentenkasse einzahlt, kann
am Ende zum Sozialamt gehen müssen – natürlich nur, wenn er vorher
sämtliche Ersparnisse aufgebraucht hat.
Darauf weist nun Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hin –
um für ihr Modell einer Zuschussrente zu werben, das in der schwarz-gelben
Koalition umstritten ist und als unnötige Sozialleistung verunglimpft wird.
Dagegen wehrt sich von der Leyen zu Recht, aber auch sie springt zu kurz.
Denn die Zuschussrente kann die Verwerfungen, die ein Jahrzehnt
Rentenreformen gebracht haben, nicht ausgleichen.
Es war politisch gewollt, das Renteneintrittsalter zu erhöhen und das
Rentenniveau künftig auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns zu
senken. Wem das nicht reicht, der soll privat vorsorgen, zum Beispiel mit
einer Riesterrente. Übersehen wird dabei, dass das staatlich geförderte
Riestern vorrangig den Versicherungen nützt, die überdies den Risiken der
Finanzmärkte ausgesetzt sind. Außerdem können sich viele Geringverdiener
eine private Altersvorsorge schlicht nicht leisten.
Diese Geringverdiener möchte nun von der Leyen, die schon für manchen
Modernisierungsschub in der Union sorgte, mit ihrer Zuschussrente locken.
Diese soll die Betroffenen, wenn sie riestern und andere Auflagen erfüllen,
besserstellen als normale Sozialhilfeempfänger.
Für die Betroffenen mag das besser sein als nichts – eine armutsfeste
Altersrente sieht aber anders aus. Dazu müsste das Rentenniveau auf einen
lebensstandardsichernden Satz angehoben und die Riesterei zurückgedrängt
werden. Vor allem aber gilt: Nur auskömmliche Löhne ermöglichen
auskömmliche Renten. Diese sind nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu
haben.
3 Sep 2012
## AUTOREN
Richard Rother
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