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# taz.de -- So soll die Zuschussrente funktionieren: Maximal 850 Euro brutto
> Das Konzept der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verarbeitet
> Bekanntes. Es gibt höchstens 80 Euro mehr als in der Sozialhilfe.
Bild: Ja, das sollte sie eigentlich.
BERLIN taz | Das Protestgeschrei gegen den Gesetzentwurf zur
„Zuschussrente“ von Ursula von der Leyen (CDU) ist groß – dabei verarbei…
die Ministerin darin Vorschläge, die es auch in anderen Konzepten gibt. Nur
hat der Von-der-Leyen-Plan einige Pferdefüße mehr.
Von der Leyens Gesetzentwurf sieht vor, dass niedrige Rentenbeiträge in der
späteren Rentenberechnung aufgewertet werden, aber nur jene Beiträge, die
ab dem Jahr 1992 geleistet wurden. Bei Kinderlosen beträgt die Aufstockung
50 Prozent, bei Müttern oder Vätern, die Kinder aufzogen, jedoch 150
Prozent. Was kompliziert klingt, hat einen einfachen Effekt: Durch die
Aufwertung kann sich der Rentenanspruch bis auf maximal 850 Euro brutto
nach heutiger Kaufkraft erhöhen.
Allerdings ist das ein Bruttobetrag, davon gehen noch Kranken- und
Pflegeversicherung ab. Netto gibt es also auch mit „Zuschussrente“ maximal
nur rund 80 Euro mehr als heute in der Sozialhilfe, der Grundsicherung im
Alter. Auch bei der „Zuschussrente“ gibt es zudem eine
Bedürftigkeitsprüfung, der Partner darf nicht mehr als 850 Euro an
Alterseinkünften haben, damit seine Partnerin den Maximalbeitrag an
Aufstockung bekommt.
Wer lange arbeitslos oder selbstständig war, erwirbt keinen Anspruch. Als
Bedingung müssen die GeringverdienerInnen durch
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nämlich mindestens 30 Jahre
Pflichtbeitragszeiten, nach einer Übergangszeit sogar 35 Jahre erreicht
haben, um in den Genuss der Leistung zu kommen. Allerdings werden für die
Betreuung eines Kindes zehn Jahre an Beitragszeit angerechnet. Mütter haben
es also erheblich leichter als Kinderlose, später eine Zuschussrente zu
bekommen.
Um Anspruch auf die Zuschussrente zu haben, müssen die Beschäftigten
allerdings auch einen Riester-Vertrag abschließen mit Beiträgen von
mindestens 5 Euro im Monat.
Die Ministerin will die Zuschussrente teilweise durch Beiträge und
teilweise durch Steuermittel finanziert wissen. Sie rechnet damit, dass im
Jahr 2030 rund 1,4 Millionen RentnerInnen die Leistung beziehen. Das
Von-der-Leyen-Konzept erinnert ein wenig an die „Rente nach
Mindesteinkommen“, eine Sozialleistung, die 1992 wieder abgeschafft wurde
und auch eine Aufstockung geringer Rentenansprüche vorsah. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund hatte die Wiedereinführung der Leistung gefordert. Auch
das Alterssicherungskonzept der Grünen sieht eine Mischung aus
beitragsfinanzierter Rente und steuerlich finanzierter Aufstockung, aber
ohne Bedarfsprüfung, vor.
3 Sep 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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