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# taz.de -- Klage gegen Gigaliner: Monstertrucks vor Gericht
> Die Länder klagen gegen Testfahrten mit Gigalinern auf deutschen
> Autobahnen. Der Vorwurf: falsche Politik und Eingriff in Länderrechte.
Bild: Lang, länger, giga.
STUTTGART taz | Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben gemeinsam
eine Klage gegen die sogenannten Gigaliner eingereicht. Seit Anfang des
Jahres rollen die Riesen-Lkw für Testfahrten über Deutschlands Straßen. Nun
wehren sich die beiden Länder vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen,
dass die Gigaliner auf ausgewählten Strecken auch ohne Zustimmung der
Länder fahren dürfen.
„Die Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel
ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“, sagte
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Montag. Die
Fahrten stünden deshalb im Widerspruch zu einer nachhaltigen
Mobilitätspolitik.
Juristisch begründen die beiden Länder ihre Klage mit der Nichtbeteiligung
des Bundesrats. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im
letzten Jahr eine Ausnahmeverordnung erlassen und damit die Abstimmung im
Bundesrat umgangen.
Andere Bundesländer, die ebenfalls gegen die Gigaliner sind und von SPD und
Grünen regiert werden, beteiligen sich jedoch nicht an der Klage.
Nordrhein-Westfalen ist nicht betroffen, weil dort keine Gigaliner fahren,
erklärte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Auch der
Stadtstaat Bremen verwehrt Gigalinern die Durchfahrt und beteiligt sich
ebenfalls nicht an der Klage.
## Parlament übergangen
In Baden-Württemberg jedoch dürfen die Lkw beispielsweise auf der A 7
fahren, die eine wichtige Nord-Süd-Route ist. Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein sind aber nicht die Ersten, die juristische Vorbehalte
äußern. Bereits im vergangenen Jahr hatten auch die beiden
Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen eine Klage beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Argumentation zielte in die gleiche Richtung: Der Modellversuch sei
ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesländern erfolgt und habe somit die
Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt. Noch hat es keine mündliche
Anhörung dazu gegeben. Derzeit holt das Bundesverfassungsgericht
Stellungnahmen, etwa von der Bundesregierung, den Länderregierungen und dem
Bundesverwaltungsgericht, ein. Die Frist dafür läuft bis Ende Oktober.
Zudem hatte vor einem Jahr der Bahn-Lobbyverband Allianz pro Schiene ein
Rechtsgutachten vorgelegt. „Die Art und Weise, wie das Bundesministerium
Gigaliner auf die Straße bringen will, ist klar verfassungswidrig“, lautete
damals die Einschätzung des Juristen Ulrich Battis. Die bundesweiten
Testfahrten könnten keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrats zugelassen
werden.
Bislang dürfen Lkws auf deutschen Straßen nicht länger als 18,75 Meter sein
und ein Gewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten. Die Gigaliner sind zwar
länger, sollen aber die bisherige Höchstlast nicht überschreiten. Vor allem
Spediteure befürworten die Gigaliner, da sie mit ihnen pro Fahrt mehr
Volumen transportieren könnten.
3 Sep 2012
## AUTOREN
Nadine Michel
Nadine Michel
## TAGS
Lkw
Güterverkehr
Lkw
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