| # taz.de -- Rechtliche Lage bei Blasphemie: Kein Schutz für Gott | |
| > Sind religionskritische Äußerungen wie die Vorführung des Schmäh-Videos | |
| > rechtlich erlaubt? In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden, | |
| > Religion zu beschimpfen ist strafbar. | |
| Bild: Deine Mudda: Dafür gab es eine Anzeige wegen Blasphemie. | |
| FREIBURG taz | In Deutschland ist die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse | |
| strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. | |
| Geregelt ist das in Paragraf 166 des Strafgesetzbuches. Dort ist eine | |
| Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angedroht. | |
| Anders als in Blasphemie-Gesetzen der vormodernen Zeit wird hier nicht Gott | |
| geschützt, sondern der öffentliche Frieden. Wer leicht erzürnbare | |
| muslimische Gläubige provoziert, macht sich also eher strafbar, als wer | |
| eine bedächtige evangelische Landeskirche herausfordert. | |
| Der katholische Bischof Ludwig Schick hat deshalb vor wenigen Wochen | |
| gefordert, „jede Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ unter Strafe zu | |
| stellen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde jedoch eher über die völlige | |
| Abschaffung des Paragrafen 166 gestritten. Anlass gaben Strafverfahren, die | |
| meist auf Betreiben der katholischen Kirche geführt wurden. So wurde ein | |
| Aufkleber mit einem durchgestrichenen Kruzifix und der Aufschrift | |
| „Masochismus ist heilbar“ als strafbar eingestuft. | |
| Die bloße Kritik an Religionen dürfte in der Regel von der Meinungsfreiheit | |
| gedeckt sein und straflos bleiben. Ebenso die künstlerische Darstellung | |
| solcher Kritik. Die Grenze ist jeweils bei sogenannter Schmähkritik, wenn | |
| es nicht mehr um die Auseindersetzung in der Sache geht, sondern nur noch | |
| um die Diffamierung. | |
| Die Polizei kann sowohl angekündigte Straftaten unterbinden als auch | |
| sonstige Gefahren abwehren. Wenn eine Filmvorführung, wie das in Berlin | |
| durch ProDeutschland [1][geplante Zeigen des Videos „Unschuld der | |
| Muslime“], mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht anders abwendbaren Unruhen | |
| führen würde, könnte sie auch dann verboten werden, wenn man den Film nicht | |
| als strafbar ansieht. | |
| 17 Sep 2012 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Gotteslästerung | |
| Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | |
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