# taz.de -- Urteil zur Religionsfreiheit: Dienstuniform und Kette mit Kreuz | |
> Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen | |
> am Arbeitsplatz: Das Kreuz über der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber | |
> ertragen. | |
Bild: Darf in der Regel während der Arbeit sichtbar getragen werden: das Kruzi… | |
WOLFSBURG taz | Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten in der Regel nicht | |
verbieten, ein sichtbares Kreuz bei der Arbeit zu tragen. Das entschied | |
jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem | |
britischen Fall. Christen dürfen bei der Arbeit aber nicht Homosexuelle | |
diskriminieren – auch wenn sie das für einen Inhalt ihres Glaubens halten. | |
Der Straßburger Gerichtshof entschied am Dienstag vier Fälle zur | |
Religionsfreiheit von Christen in Großbritannien. Erfolg hatte die | |
60-jährige Nadia Eweida, die an einem Check-in-Schalter der | |
Fluggesellschaft BA arbeitete. | |
Ihr Arbeitgeber verbot ihr zeitweise, über der Dienstuniform ein Kreuz um | |
den Hals zu tragen. Religiöse Symbole und Schmuck störten das Corporate | |
Design der Firma. Sie könne das Kreuz unter der Uniform verstecken. Es gebe | |
keine christliche Pflicht, ein sichtbares Kreuz zu tragen. Britische | |
Gericht bestätigten die Auflage. | |
Doch der EGMR ließ diese Argumente nicht gelten. In der Abwägung habe die | |
Religionsfreiheit der Christin mehr Gewicht – zumal BA für andere religiöse | |
Symbole wie Turbane und Kopftücher damals Ausnahmen zugelassen hatte. | |
Gegen BA sprach auch, dass das Kruzifixverbot inzwischen längst wieder | |
aufgehoben wurde. Großbritannien muss Eweida 2.000 Euro Entschädigung | |
zahlen. | |
In einem anderen Fall wurde ein Kreuzverbot allerdings bestätigt. Der | |
Altenpflegerin Shirley Chaplin wurde von ihren Vorgesetzten aus | |
Sicherheits- und hygienischen Gründen eine Kruzifix-Halskette untersagt. | |
Verwirrte Kranke könnten an der Kette ziehen. Solche Gründe seien geeignet, | |
einen Eingriff in die Religionsfreiheit zu rechtfertigen, so Straßburg. | |
Gescheitert sind auch zwei Klagen von Christen, die glauben, dass | |
Homosexuelle gegen göttliche Gebote verstoßen. Die Standesbeamtin Lilian | |
Ladele weigerte sich, homosexuelle Paare zu trauen. Der Eheberater und | |
Sexualtherapeut Gary McFarlane wollte keine Homosexuellen beraten. | |
In beiden Fällen hatte der Arbeitgeber mit Kündigung gedroht, was englische | |
Gerichte und auch der Straßburger Gerichtshof für berechtigt hielten. | |
Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, andere Menschen bei der Arbeit zu | |
diskriminieren. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich. | |
15 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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