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# taz.de -- Kommentar Kruzifix-Streit: Das Kreuz mit der Heiligkeit
> Die auftrumpfende Kruzifix-Huberei mag unsympathisch und desintegrativ
> sein, doch dies ist eine politische Frage, keine Frage der Grundrechte.
Kruzifixe in der Schule zeigen, wer der "Herr im Haus" ist. Und gemeint ist
damit nicht der Herr Jesu, sondern dass die eingeborene christliche
Bevölkerung in einer immer pluralistischeren Gesellschaft die "Leitkultur"
verkörpert.
Zugleich ist das Kruzifix aber auch ein religiöses Symbol. Und wenn der
Staat muslimische, jüdische und ungläubige Schüler zwingt, in Schulräumen
mit einem Kreuz zu lernen, dann ist natürlich ihre Religionsfreiheit und
auch das Erziehungsrecht der Eltern betroffen. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte, der jetzt über die Kruzifixe in italienischen Schulen
entscheiden muss, sollte beide Fragen sauber trennen. Die klagende Mutter
beruft sich zu Recht auf ihre Grundrechte und die ihrer Kinder. Hier ist
zumindest ein Mechanismus zu schaffen, wie er in Bayern seit zehn Jahren
praktiziert wird. Wenn Eltern verlangen, das Kreuz abzuhängen, muss es
abgehängt werden. Das ist lästig, aber die Beeinträchtigung durch ein
Kruzifix im Klassenzimmer ist auch nicht allzu hoch. In unserer weltlich
geprägten Gesellschaft ist es kaum mehr als Folklore.
Dagegen hat der Straßburger Gerichtshof kein Mandat, die italienische
Identitätspolitik zu beurteilen. Die auftrumpfende Kruzifix-Huberei mag
unsympathisch und desintegrativ sein, doch dies ist eine politische Frage,
keine Frage der Grundrechte. Ob ein Staat sich in seiner Symbolik religiös
neutral oder christlich fundiert präsentiert, müssen nicht europäische
Richter entscheiden.
Italien muss sich allerdings vorhalten lassen, dass seine Identitätspolitik
scheinheilig ist. Wer sich in der Verfassung zur Trennung von Kirche und
Staat bekennt, kann nicht gleichzeitig dazu auffordern, Kreuze in den
staatlichen Schulen aufzuhängen.
30 Jun 2010
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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