| # taz.de -- Brüssel stärkt Passagier-Rechte: Bei Verspätung zahlt die Airline | |
| > Auf Fluglinien kommen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Die obersten | |
| > EU-Richter urteilten: Ab Verspätungen von drei Stunden wird eine | |
| > Entschädigung gezahlt. | |
| Bild: Zumindest gibt's ab jetzt die Kohle zurück. | |
| LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die | |
| Rechte von Fluggästen gestärkt. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden | |
| muss den Passagieren einen Ausgleich gezahlt werden. Eine so große | |
| Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen. | |
| In beiden Fällen habe der Kunde Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und | |
| 600 Euro, entschied das oberste europäische Gericht am Dienstag in | |
| Luxemburg. Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund | |
| für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Fluglinie nicht | |
| beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählten extreme | |
| Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik. | |
| Mit dem Urteil bestätigte der EuGH seine frühere Rechtsprechung aus dem | |
| Jahr 2009. In der Praxis beklagen Verbraucherschützer immer wieder, dass | |
| die Fluggesellschaften sich weigern, bei Verspätung Entschädigungen zu | |
| zahlen. | |
| Bereits vor gut drei Wochen hatten die EU-Richter in zwei Urteilen | |
| festgelegt, dass Fluglinien Entschädigung zahlen müssen, wenn sie Kunden | |
| aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitnehmen. Dies | |
| betrifft etwa Umbuchungen auf einen anderen Flug als Spätfolge eines | |
| Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft | |
| Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbuche, obwohl die | |
| Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichten. | |
| In dem Urteil vom Dienstag legten die Richter eine EU-Verordnung von 2004 | |
| aus. Sie staffelt die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der | |
| Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1500 | |
| Kilometern oder weniger an, maximal können es 600 Euro sein. | |
| ## Unannehmlichkeit Zeitverlust | |
| Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei | |
| Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie | |
| Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, „da sie ähnliche | |
| Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust“. | |
| Die Regeln seien mit internationalen Vereinbarungen wie dem Übereinkommen | |
| von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr vereinbar. Da die | |
| Ausgleichspflicht nicht alle, sondern nur große Verspätungen betreffe, sei | |
| sie verhältnismäßig. Das Urteil gelte zeitlich unbegrenzt. | |
| Die Richter fassten zwei Fälle zusammen. In dem einen hatten mehrere | |
| Fluggäste die Lufthansa verklagt, weil ihr Flug 24 Stunden Verspätung | |
| hatte. In der anderen Rechtssache hatten die Unternehmen TUI Travel, | |
| British Airways, EasyJet Airline und die International Air Transport | |
| Association (IATA) in Großbritannien geklagt, weil sie sich nicht zu | |
| Ausgleichszahlungen an Gäste verspäteter Flüge verpflichten wollten und mit | |
| diesem Ansinnen bei der Behörde für Ziviluftfahrt gescheitert waren. | |
| 23 Oct 2012 | |
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