# taz.de -- Brüssel stärkt Passagier-Rechte: Bei Verspätung zahlt die Airline | |
> Auf Fluglinien kommen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Die obersten | |
> EU-Richter urteilten: Ab Verspätungen von drei Stunden wird eine | |
> Entschädigung gezahlt. | |
Bild: Zumindest gibt's ab jetzt die Kohle zurück. | |
LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die | |
Rechte von Fluggästen gestärkt. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden | |
muss den Passagieren einen Ausgleich gezahlt werden. Eine so große | |
Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen. | |
In beiden Fällen habe der Kunde Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und | |
600 Euro, entschied das oberste europäische Gericht am Dienstag in | |
Luxemburg. Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund | |
für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Fluglinie nicht | |
beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählten extreme | |
Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik. | |
Mit dem Urteil bestätigte der EuGH seine frühere Rechtsprechung aus dem | |
Jahr 2009. In der Praxis beklagen Verbraucherschützer immer wieder, dass | |
die Fluggesellschaften sich weigern, bei Verspätung Entschädigungen zu | |
zahlen. | |
Bereits vor gut drei Wochen hatten die EU-Richter in zwei Urteilen | |
festgelegt, dass Fluglinien Entschädigung zahlen müssen, wenn sie Kunden | |
aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitnehmen. Dies | |
betrifft etwa Umbuchungen auf einen anderen Flug als Spätfolge eines | |
Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft | |
Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbuche, obwohl die | |
Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichten. | |
In dem Urteil vom Dienstag legten die Richter eine EU-Verordnung von 2004 | |
aus. Sie staffelt die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der | |
Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1500 | |
Kilometern oder weniger an, maximal können es 600 Euro sein. | |
## Unannehmlichkeit Zeitverlust | |
Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei | |
Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie | |
Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, „da sie ähnliche | |
Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust“. | |
Die Regeln seien mit internationalen Vereinbarungen wie dem Übereinkommen | |
von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr vereinbar. Da die | |
Ausgleichspflicht nicht alle, sondern nur große Verspätungen betreffe, sei | |
sie verhältnismäßig. Das Urteil gelte zeitlich unbegrenzt. | |
Die Richter fassten zwei Fälle zusammen. In dem einen hatten mehrere | |
Fluggäste die Lufthansa verklagt, weil ihr Flug 24 Stunden Verspätung | |
hatte. In der anderen Rechtssache hatten die Unternehmen TUI Travel, | |
British Airways, EasyJet Airline und die International Air Transport | |
Association (IATA) in Großbritannien geklagt, weil sie sich nicht zu | |
Ausgleichszahlungen an Gäste verspäteter Flüge verpflichten wollten und mit | |
diesem Ansinnen bei der Behörde für Ziviluftfahrt gescheitert waren. | |
23 Oct 2012 | |
## TAGS | |
Fluglinie | |
Airline | |
Flüge | |
Verspätung | |
Verbraucher | |
Verspätung | |
Airline | |
Lufthansa | |
Fluglinie | |
Flüge | |
Kreuzfahrt | |
Gammelfleisch | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kolumne Ich meld mich: Rest in Brest | |
Die Kunst, enstpannt unterwegs zu sein und auch den Ärger beim Flugausfall | |
mit Cidre und Austern hinunterzuspülen. Eine Selbsterfahrung. | |
Entschädigung für Flugreisen: Reisende kennen Ansprüche nicht | |
Jahrelang haben die Airlines eine einheitliche Schlichtungsstelle | |
blockiert. Jetzt gibt die Bundesregierung dem Druck der | |
Luftfahrtunternehmen nach. | |
Tarifkonflikt bei Lufthansa gelöst: Mehr Lohn, mehr Sicherheit | |
Eine Jobgarantie bis Ende 2014 und mehr Geld: Darauf hat sich die Lufthansa | |
im Streit mit den Flugbegleitern geeinigt. Die Gewerkschaftsmitglieder | |
müssen noch zustimmen. | |
Regierung beugt sich Luftfahrtlobby: Steuerrabatte für Airlines verlängert | |
Entgegen der gesetzlichen Vorgabe, verzichtet die Regierung auf die | |
Anhebung der Flugticketabgabe. Obwohl die Airlines keine | |
Emissionszertifikate kaufen. | |
Peinliche Ticket-Panne bei Alitalia: Umsonst nach Abu Dhabi fliegen | |
Eine 25-Prozent-Werbeaktion ging nach hinten los: Ein Programmierfehler | |
sorgte dafür, dass Tausende Facebook-Nutzer kostenlose Tickets bei Alitalia | |
buchten. | |
EU-Gerichtsurteil zur Werbung: „Sie haben gewonnen“? Verboten! | |
Köderangebote mit vermeintlichen Gratis-Kreuzfahrten sind illegal, urteilt | |
der EuGH. Das gilt auch, wenn der Gewinner nur geringe Summen zuzahlen | |
muss. | |
Großmetzgerei unterliegt vor Gericht: Grünliche Leber mit Rattenkot | |
Schimmelig faulig, ranzig. Kontrolleure fanden verrottetes Fleisch bei | |
Vinzensmurr. Die bayerische Metzgereikette wollte eine Veröffentlichung | |
verhindern – vergeblich. | |
Energiewende-Kosten-Index: Nur nicht durchdrehen! | |
Die politische Diskussion um die Kosten der Energiewende beruht auf | |
falschen Annahmen, sagt das Öko-Institut. Sie seien günstiger als | |
angenommen. |