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# taz.de -- Nebentätigkeiten von Abgeordneten: Was anderswo offengelegt wird
> EU-Abgeordneten ist Lobbyarbeit generell verboten. In Schweden sind alle
> Steuererklärungen öffentlich. In den USA werden Nebeneinkünfte begrenzt.
Bild: Gläserne Abgeordnete: Andernorts dürfen sich Parlamentarier nicht neben…
BERLIN taz | Unionsparteien und FDP feiern das Zehn-Stufen-Modell als
Paradebeispiel für mehr Transparenz. Doch im internationalen Vergleich sind
die Vorstellungen der Koalition eher lax. Fast überall, von Estland bis zu
den USA, herrschen strengere Regeln.
In Großbritannien beispielsweise müssen Parlamentarier alle
Nebentätigkeiten veröffentlichen, die mehr als 550 Pfund pro Jahr
einbringen, und alle Spenden über 1.000 Pfund. Relevanter Immobilien- und
Aktienbesitz muss ebenfalls angegeben werden, selbst wenn er dem Ehepartner
oder den Kindern gehört. Und: Auch Parlamentsjournalisten müssen
Nebeneinkünfte anzeigen – um Beeinflussungen durch Politiker oder Parteien
durchsichtig zu machen.
In Schweden und Finnland herrscht vollständige Transparenz. Dort sind die
Steuererklärungen aller Bürger, auch der Abgeordneten, öffentlich. Gläserne
Abgeordnete gibt es auch in den Niederlanden, wo zudem die Höhe der
Nebeneinkünfte begrenzt ist.
Auch in den USA müssen Kongressabgeordnete alle Einkünfte offenlegen,
einschließlich der Einkommen ihrer Ehepartner und Kinder. Die
Nebeneinnahmen von US-Parlamentariern sind ebenfalls begrenzt: Sie dürfen
einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht übersteigen. Ein
Abgeordneter, der wie Peer Steinbrück hunderttausende Dollar nebenbei
verdient, ist in den USA und in den Niederlanden unmöglich.
## EU-Parlament war früher ebenso lässig
In Estland müssen Abgeordnete preisgeben, was sie an Immobilien und Aktien
besitzen, wie viel Geld sie auf dem Konto haben und – wie in den USA – wie
viel private Schulden sie haben. In Aufsichtsräten zu sitzen, eine
Lieblingsnebenbeschäftigung deutscher Parlamentarier, ist in Estland
verboten.
Im EU-Parlament ging es bei Nebenjobs indes lange ebenso lässig zu wie im
Bundestag. Das hat sich, seit einem von der Sunday Times 2011 aufgedeckten
Bestechungsskandal, teilweise geändert. Seit 2012 müssen die
EU-Abgeordneten alle Einkünfte angeben, die über 5.000 Euro im Jahr liegen.
Diese müssen nicht in Euro und Cent angegeben werden, sondern – ähnlich wie
im Bundestag – in fünf Stufen von 500 bis 10.000 Euro monatlich.
Bürgergruppen kritisieren, dass die Öffentlichkeit nicht erfährt, ob ein
Abgeordneter 10.000 oder 100.000 Euro im Monat verdient hat. Allerdings
müssen die EU-Abgeordneten darlegen, in welchen Jobs sie wie viel Geld
verdient haben, bevor sie Parlamentarier wurden – und zwar drei Jahre
zurück. Noch wichtiger: Lobbytätigkeiten sind generell verboten.
26 Oct 2012
## AUTOREN
Stefan Reinecke
## TAGS
Abgeordnete
Nebeneinkünfte
Peer Steinbrück
Lobby
Deutschland
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Schwerpunkt Parteispenden-Watch
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