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# taz.de -- Orbán unterliegt vor dem EU-Gerichtshof: Illegale Säuberungsaktio…
> Ungarns Regierung darf Richter und Staatsanwälte nicht vorzeitig in den
> Ruhestand schicken. Das sei eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung.
Bild: Der Europäische Gerichtshof ist nicht damit einverstanden, wie Ungarns P…
BRÜSSEL taz | Der Europäische Gerichtshof hat dem ungarischen Premier
Viktor Orbán einen Strich durch die Rechnung gemacht: Orbán darf nicht
Tausende Richter und Staatsanwälte vorzeitig in den Ruhestand schicken. Die
Regierung in Budapest wollte die Juristen zwingen, statt wie bisher mit 70
Jahren mit 62 Jahren in Pension zu gehen. Diese Rechtsvorschrift verstoße –
laut dem Urteil aus Luxemburg – gegen EU-Recht und sei eine „nicht
gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters“.
„Das Urteil des Gerichtshofs bestätigt die Analyse der Europäischen
Kommission: Die Zwangspensionierung verstößt gegen EU-Recht. Ungarn muss
jetzt so schnell wie möglich seine Rechtsvorschriften ändern“, sagte die
für Bürgerrechte zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Sie hatte die
Klage gegen Ungarn im Mai angestrengt.
Die Kommission und wohl auch die Richter vermuten, dass Orbán die Richter
nicht wegen ihres Alters in den Ruhestand schicken will, sondern die frei
gewordenen Posten mit regimetreuen Juristen besetzen wird.
Auf ähnliche Weise hat Orbán kritische Journalisten im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Unterstützer seiner Regierung
ersetzen lassen. Auch viele Posten in der Kultur wurden in den vergangenen
Monaten neu besetzt.
Budapest hatte die Änderung der Pensionsordnung damit begründet, ein
einheitliches Rentenalter im öffentlichen Dienst einführen zu wollen. Die
Richter in Luxemburg wiesen in ihrem Urteil aber auf einen Widerspruch hin:
Die Orbán-Regierung habe zugleich beschlossen, das allgemeine
Ruhestandsalter ab 2014 schrittweise von 62 auf 65 Jahre anzuheben.
## Weitere Verurteilungen drohen
Dies deute darauf hin, dass die Interessen der betroffenen Juristen nicht
ausreichend berücksichtigt worden seien. Es gäbe auch keine
Übergangsregelungen.
Die ungarische Regierung muss nun die Bestimmungen entsprechend ändern.
Sonst kann die EU Bußgelder verhängen. Das Urteil könnte das erste in einer
Reihe von Verfahren gegen Orbáns Regierung sein.
Die EU-Kommission hat ebenfalls dagegen geklagt, dass die Regierung die
Kontrolle über den ungarischen Datenschutzbeauftragten übernommen hat, die
bisher beim Parlament lag. Auch eine Diskriminierung ausländischer
Unternehmen durch Sondersteuern will die Kommission nicht hinnehmen.
6 Nov 2012
## AUTOREN
Ruth Reichstein
## TAGS
Ungarn
Europäischer Gerichtshof
EU
Viktor Orbán
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