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# taz.de -- Rechtsextremer Schornsteinfeger: NPD-Mann darf nicht mehr kehren
> Einem rechtsextremen Schornsteinfeger ist der Kehrbezirk entzogen worden.
> Nach einem längeren Streit heißt es nun in einem Grundsatzurteil, das sei
> rechtmäßig.
Bild: Kein Job für Neonazis.
LEIPZIG dpa | Ein öffentlich bestellter Schornsteinfeger darf sich privat
keine rechtsextremen Umtriebe erlauben – sonst kann ihm sein Kehrbezirk
entzogen werden. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch einen Widerrufsbescheid des
Landes Sachsen-Anhalt. Das Land hatte einem Schornsteinfegermeister wegen
seines Engagements für die NPD 2008 sein Amt abgesprochen.
Der 1958 geborene Handwerker ist zwar kein NPD-Mitglied. An seiner
rechtsextremen Gesinnung haben Behörden und Justiz aber keinen Zweifel: Er
sitzt für die Partei im Stadtrat von Laucha und im Kreistag des
Burgenlandkreises. Jahrelang nahm er an sogenannten Totenehrungen für die
Mörder des jüdischen Außenministers der Weimarer Republik, Walther
Rathenau, teil.
Damit sei er nicht zuverlässig genug, um die Aufgaben eines
Bezirkschornsteinfegermeisters zu erfüllen, urteilte der 8. Senat des
Bundesverwaltungsgerichts.
Der Schornsteinfeger hatte sich gegen den Widerruf seiner Bestellung
gewehrt – und in den Vorinstanzen noch Erfolg gehabt. Das
Oberverwaltungsgericht Magdeburg war seiner Argumentation gefolgt, er könne
private politische Aktivitäten von seinem Beruf trennen.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter beurteilten den Fall nun anders:
Zwar bestehe bei Kaminkehrern keine Pflicht zur absoluten Verfassungstreue
wie etwa bei Beamten. Aber als sogenannte „Beliehene“ nähmen sie
öffentliche Aufgaben wahr – und müssten deswegen die Grundrechte ihrer
Kunden achten.
8 Nov 2012
## TAGS
Rechtsextremismus
NPD
Bundesverwaltungsgericht
Urteil
Sachsen-Anhalt
Bundestag
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