# taz.de -- Politische Gesinnung irrelevant: NPD-Mann darf weiter kehren | |
> Behörde darf einem rechtsextremen Bezirksschornsteinfeger nicht aufgrund | |
> der Gesinnung den Kehrbezirk entziehen, urteilt das Verwaltungsgericht. | |
Bild: Ein rechtsextremer Schornsteinfeger darf weiter arbeiten, entschied das V… | |
Ein Rechtsextremist aus Sachsen-Anhalt, dem die Behörden vor zwei Jahren | |
den Kehrbezirk entzogen haben, darf weiter als Bezirksschornsteinfeger | |
arbeiten. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Halle. Damit | |
gab das Gericht einer Klage des Betroffenen statt und bestätigte eine | |
gerichtliche Eilentscheidung aus dem Jahr 2008. | |
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte vor zwei Jahren in einem | |
bundesweit bislang einmaligen Fall Lutz Battke aus Laucha seinen Kehrbezirk | |
entzogen, weil er als führender Rechtsextremist in der Region gilt und seit | |
2007 für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises in Naumburg sitzt. Nach | |
Angaben des Amts soll Battke wiederholt an Veranstaltungen teilgenommen | |
haben, bei denen an die Mörder Walther Rathenaus, Außenministers der | |
Weimarer Republik, erinnert wurde. | |
Diese Aktivitäten belegten die "fehlende persönliche Zuverlässigkeit des | |
Betroffenen" und stellten die Glaubwürdigkeit einer rechtsstaatlich | |
handelnden öffentlichen Verwaltung infrage, so die Begründung der Behörde. | |
Ein Bezirksschornsteinfeger handele in dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk im | |
Auftrag des Staates, übe dort hoheitliche Rechte aus und habe praktisch | |
Zugang zu allen Geschäfts- und Wohnräumen, hieß es weiter. Als funktionaler | |
Teil öffentlicher Verwaltung gehöre Verfassungstreue zu den | |
Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers. Der Entzug des | |
Kehrbezirks bedeutet aus Sicht der Behörde kein Berufsverbot: Battke könne | |
einfache handwerkliche Tätigkeiten als Schornsteinfeger weiter ausüben. | |
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Widerruf der | |
Bestellung als Bezirksbürgermeister sei rechtswidrig, urteilte das Gericht. | |
Es ist der Auffassung, dass Battke seine beruflichen Aufgaben aus | |
fachlicher und persönlicher Sicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Seine | |
politische Einstellung habe sich nicht auf die Berufspflichten ausgewirkt, | |
sagte Volker Albecht, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. "Ein | |
Bezirksschornsteinfeger muss nicht verfassungstreu sein", so Albecht | |
weiter. "Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung." Aufgrund einer | |
gerichtlichen Eilentscheidung aus dem Jahr 2008 durfte Battke bereits bis | |
zum jetzt gefällten Urteil weiterarbeiten. | |
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hatte das Vorgehen | |
der zuständigen Behörde 2008 mit einem Verweis auf das sogenannte | |
Kehrmonopol ausdrücklich unterstützt. Kehrbezirke werden vom Staat | |
normalerweise auf Lebenszeit vergeben. Bezirksschornsteinfeger dürfen | |
Angestellte haben, Lehrlinge ausbilden und hoheitliche Rechte ausüben. | |
Die Landesbehörde kann nun in einer Sprungrevision direkt vor dem | |
Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil vorgehen. | |
30 Apr 2010 | |
## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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