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# taz.de -- Politische Gesinnung irrelevant: NPD-Mann darf weiter kehren
> Behörde darf einem rechtsextremen Bezirksschornsteinfeger nicht aufgrund
> der Gesinnung den Kehrbezirk entziehen, urteilt das Verwaltungsgericht.
Bild: Ein rechtsextremer Schornsteinfeger darf weiter arbeiten, entschied das V…
Ein Rechtsextremist aus Sachsen-Anhalt, dem die Behörden vor zwei Jahren
den Kehrbezirk entzogen haben, darf weiter als Bezirksschornsteinfeger
arbeiten. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Halle. Damit
gab das Gericht einer Klage des Betroffenen statt und bestätigte eine
gerichtliche Eilentscheidung aus dem Jahr 2008.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte vor zwei Jahren in einem
bundesweit bislang einmaligen Fall Lutz Battke aus Laucha seinen Kehrbezirk
entzogen, weil er als führender Rechtsextremist in der Region gilt und seit
2007 für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises in Naumburg sitzt. Nach
Angaben des Amts soll Battke wiederholt an Veranstaltungen teilgenommen
haben, bei denen an die Mörder Walther Rathenaus, Außenministers der
Weimarer Republik, erinnert wurde.
Diese Aktivitäten belegten die "fehlende persönliche Zuverlässigkeit des
Betroffenen" und stellten die Glaubwürdigkeit einer rechtsstaatlich
handelnden öffentlichen Verwaltung infrage, so die Begründung der Behörde.
Ein Bezirksschornsteinfeger handele in dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk im
Auftrag des Staates, übe dort hoheitliche Rechte aus und habe praktisch
Zugang zu allen Geschäfts- und Wohnräumen, hieß es weiter. Als funktionaler
Teil öffentlicher Verwaltung gehöre Verfassungstreue zu den
Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers. Der Entzug des
Kehrbezirks bedeutet aus Sicht der Behörde kein Berufsverbot: Battke könne
einfache handwerkliche Tätigkeiten als Schornsteinfeger weiter ausüben.
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Widerruf der
Bestellung als Bezirksbürgermeister sei rechtswidrig, urteilte das Gericht.
Es ist der Auffassung, dass Battke seine beruflichen Aufgaben aus
fachlicher und persönlicher Sicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Seine
politische Einstellung habe sich nicht auf die Berufspflichten ausgewirkt,
sagte Volker Albecht, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. "Ein
Bezirksschornsteinfeger muss nicht verfassungstreu sein", so Albecht
weiter. "Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung." Aufgrund einer
gerichtlichen Eilentscheidung aus dem Jahr 2008 durfte Battke bereits bis
zum jetzt gefällten Urteil weiterarbeiten.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hatte das Vorgehen
der zuständigen Behörde 2008 mit einem Verweis auf das sogenannte
Kehrmonopol ausdrücklich unterstützt. Kehrbezirke werden vom Staat
normalerweise auf Lebenszeit vergeben. Bezirksschornsteinfeger dürfen
Angestellte haben, Lehrlinge ausbilden und hoheitliche Rechte ausüben.
Die Landesbehörde kann nun in einer Sprungrevision direkt vor dem
Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil vorgehen.
30 Apr 2010
## AUTOREN
Sabine am Orde
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