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# taz.de -- Straftaten von Rechtsradikalen: „Auf die Springerstiefel treten“
> Neonazis begehen auch viele „normale“ Straftaten. NRWs Innenminister will
> rechtsextremen Handtaschenräubern mit größerer Härte begegnen.
Bild: Kein schöner Anblick
BERLIN taz | Rechtsradikale sind nicht nur für ihre politischen Feinde und
für Migranten gefährlich. Das ergab eine neue Auswertung der
Kriminalstatistik von Nordrhein-Westfalen. „Heute verprügelt ein Neonazi
einen Ausländer, morgen stiehlt er einer alten Frau die Handtasche“, fasst
SPD-Innenminister Ralf Jäger die Untersuchung zusammen.
Ende 2011 hatte Jäger einen Acht-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus
verkündet. Dazu gehörte gleich als erster Punkt eine Neugestaltung der
Kriminalstatistik. Dabei sollten alle Taten von Rechtsextremisten, auch
allgemeine Straftaten, gesondert ausgewiesen werden. Jetzt liegt das
Ergebnis für das erste Halbjahr 2012 vor. Danach haben Rechtsextremisten
1.517 politisch motivierte Straftaten begangen, davon rund 1.200
Propagandadelikte.
Hinzu kommen aber noch 616 Delikte der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl
und Betrug. Besonders deutlich wird die Gefährlichkeit, wenn man nur die
Gewaltdelikte betrachtet: Neben 88 politisch motivierten Taten, überwiegend
Körperverletzungen, stehen deutlich mehr unpolitische Taten, nämlich 145.
„So bekommen wir ein klareres Bild vom Bedrohungspotenzial der Neonazis“,
so Jäger. „Das ist die Voraussetzung, dass wir gegen die braunen
Kriminellen schlagkräftiger werden.“
Zu Jägers Vorgaben gehört, dass alle Taten von Rechtsextremisten zunächst
vom Staatsschutz bearbeitet werden, auch der Handtaschenraub. Dies soll
sicherstellen, dass politische Motive, etwa bei Schlägereien, nicht
übersehen werden. Doch will Jäger auch die definitiv unpolitischen Delikte
nutzen, um den Neonazis „auf die Springerstiefel zu treten.“
## Die Gesinnung des Täters
Der Staatsschutz solle die Justiz auch bei nicht rechtsradikal motivierten
Delikten über die Gesinnung des Täters und andere anhängige Verfahren
aufklären. So erhofft sich Jäger, dass bei rechten Straftätern weniger
Verfahren eingestellt, häufiger Haftbefehle ausgestellt werden und
Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch härtere Strafen bei allgemeiner
Kriminalität hält Jäger für notwendig.
Das Strafgesetzbuch sieht zwar vor, dass bei der Strafzumessung „die
Gesinnung, die aus der Tat spricht“, zu berücksichtigen ist, ebenso „die
Beweggründe und die Ziele des Täters“. Deshalb können politisch motivierte
Nazi-Taten auch besonders hart bestraft werden. Beim Handtaschenraub des
Nazi-Täters kann allerdings dessen Gesinnung laut Gesetz kaum
berücksichtigt werden.
Christian Friehoff, der NRW-Landesgeschäftsführer des Deutschen
Richterbunds, kommentiert die Politik des Innenministers ganz diplomatisch:
„Die Richterschaft des Landes NRW ist gefestigt genug, jeden Fall einzeln
zu beurteilen und nicht nach politischen Vorgaben zu entscheiden.“
22 Nov 2012
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Kriminalität
Diebstahl
Rechte Gewalt
Rechtstextreme
Ralf Jäger
Opferberatung
Pogrom
Schwerpunkt Rechter Terror
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