# taz.de -- Professor klagt gegen Online-Lexikon: Pressefreiheit schützt Wikip… | |
> Ein Professor aus Tübingen muss es hinnehmen, dass auf Wikipedia | |
> persönliche Informationen über ihn stehen. Laut Gericht ist der Artikel | |
> durch die Pressefreiheit geschützt. | |
Bild: Nun auch so frei wie die Presse. | |
BERLIN dpa | Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen | |
ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit | |
geschützt. Dies entschied jetzt das Landgericht Tübingen und wies damit die | |
Klage eines Akademikers zurück, wie das [1][Technikmagazin heise.de | |
berichtet]. | |
Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des | |
Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle. | |
In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf | |
Pressefreiheit höher zu bewerten. Auch erfülle die Online-Enzyklopädie „das | |
Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit | |
Informationen“. | |
Der außerordentliche Professor an der Universität Tübingen wandte sich mit | |
seiner Klage insbesondere gegen die Information, dass er Mitglied | |
katholischer Studentenverbindungen sei. Bei der Begründung des Urteils | |
erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch | |
den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht“. | |
Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Wikipedia-Artikel nur dann zur | |
Kenntnis genommen werde, wenn sich ein Nutzer aktiv über den Kläger | |
informieren wolle. „Anders als beispielsweise bei einer | |
Zeitungsveröffentlichung ist hier nicht von einer breiten | |
Ausstrahlungswirkung des Beitrages auszugehen“. | |
In einem weiteren Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt um einen | |
Wikipedia-Artikel über einen verstorbenen Juristen. Dessen Sohn ging vor | |
Gericht, weil der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen unter anderem zur | |
Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft seines Vaters enthalte. Das Gericht wies | |
die Klage ab, der Kläger geht aber in die nächste Instanz, so dass sich | |
2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigen wird. | |
10 Dec 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fue… | |
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