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# taz.de -- Professor klagt gegen Online-Lexikon: Pressefreiheit schützt Wikip…
> Ein Professor aus Tübingen muss es hinnehmen, dass auf Wikipedia
> persönliche Informationen über ihn stehen. Laut Gericht ist der Artikel
> durch die Pressefreiheit geschützt.
Bild: Nun auch so frei wie die Presse.
BERLIN dpa | Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen
ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit
geschützt. Dies entschied jetzt das Landgericht Tübingen und wies damit die
Klage eines Akademikers zurück, wie das [1][Technikmagazin heise.de
berichtet].
Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des
Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle.
In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf
Pressefreiheit höher zu bewerten. Auch erfülle die Online-Enzyklopädie „das
Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit
Informationen“.
Der außerordentliche Professor an der Universität Tübingen wandte sich mit
seiner Klage insbesondere gegen die Information, dass er Mitglied
katholischer Studentenverbindungen sei. Bei der Begründung des Urteils
erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch
den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht“.
Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Wikipedia-Artikel nur dann zur
Kenntnis genommen werde, wenn sich ein Nutzer aktiv über den Kläger
informieren wolle. „Anders als beispielsweise bei einer
Zeitungsveröffentlichung ist hier nicht von einer breiten
Ausstrahlungswirkung des Beitrages auszugehen“.
In einem weiteren Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt um einen
Wikipedia-Artikel über einen verstorbenen Juristen. Dessen Sohn ging vor
Gericht, weil der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen unter anderem zur
Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft seines Vaters enthalte. Das Gericht wies
die Klage ab, der Kläger geht aber in die nächste Instanz, so dass sich
2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigen wird.
10 Dec 2012
## LINKS
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fue…
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