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# taz.de -- Beraterhonorare an Kanzlei: Steinbrück ringt mit Vergangenheit
> Das Bundesfinanzministerium hat unter dem jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten
> Peer Steinbrück hohe Beraterhonorare an eine Anwaltskanzlei gezahlt – die
> wiederum Steinbrück bezahlte.
Bild: Peer Steinbrück: Ein gefragter Redner.
BERLIN afp | Das Bundesfinanzministerium hat laut einem Zeitungsbericht
zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 mehr als 1,8
Millionen Euro an die Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“
gezahlt, die unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) an
mehreren Gesetzen mitgearbeitet hatte.
Das Beraterhonorar habe sich auf genau 1.831397,38 Euro belaufen,
berichtete die Bild-Zeitung. Die Wirtschaftskanzlei, die vor allem für
große Unternehmen und Banken tätig ist, hatte damals unter anderem an dem
Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt.
„Freshfields Bruckhaus Deringer“ war im Oktober in die Schlagzeilen
gekommen, als bekannt geworden war, dass Steinbrück im September 2011 für
einen Vortrag bei der Kanzlei 15.000 Euro Honorar erhalten hatte. Dies war
von einigen Politikern kritisiert worden.
Der Springer-Verlag, dem auch Bild gehört, hatte das
Bundesfinanzministerium in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht
Berlin erfolgreich auf die Nennung der Honorar-Summe für die Kanzlei
verklagt.
28 Dec 2012
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