# taz.de -- Urteil Handlungsfreiheit von Privatbanken: Kein Konto für Nazis | |
> Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Privatbanken Konten von | |
> politisch unliebsamen Kunden kündigen dürfen. Geklagt hatte ein | |
> rechtsextremer Verlag. | |
Bild: Private Banken können über Konten frei entscheiden. | |
BERLIN taz | Banken dürfen Konten von (politisch) unliebsamen Kunden | |
jederzeit kündigen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in | |
einem Fall aus Schleswig-Holstein. Die Banken müssen dabei keine | |
Interessenabwägung vornehmen und die Kündigung nicht begründen. | |
Geklagt hatte die Verlagsgruppe „Lesen und Schenken“ des Rechtsextremisten | |
Dietmar Munier. Sein Geschäftskonto wurde bei der Commerzbank geführt. Doch | |
die kündigte das Konto 2009 ohne Angabe von konkreten Gründen. Dagegen | |
hatte Munier geklagt. In den Vorinstanzen beim Landgericht und | |
Oberlandesgericht (OLG), jeweils in Bremen, hatte der Rechtsextremist | |
verloren. | |
Nun entschied auch der BGH: Eine Privatbank kann jederzeit die Konten ihrer | |
Kunden kündigen. Sie muss dabei keine Abwägung zwischen ihren Interessen | |
und denen des Kunden vornehmen. Auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sei | |
nicht erforderlich, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers. | |
Private Banken müssten ihre Kunden nicht gleich behandeln. | |
Der BGH stützte sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) | |
der privaten Banken. Dort heißt es, die Bank könne die Geschäftsbeziehung | |
„jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen“. | |
Nur bei der Bemessung der Kündigungsfrist müsse die Bank auf die Interessen | |
der Kunden Rücksicht nehmen. Gegen diese AGB hatte der BGH keine | |
rechtlichen Einwände. Die Kündigungsfrist betrug im „Leihen und | |
Schenken“-Fall sechs Wochen. Dies hielt der BGH für ausreichend. | |
Das Bremer Urteil wurde nur wegen einem Detail-Fehler aufgehoben: Das OLG | |
hatte nicht geprüft, ob die Kündigung korrekt unterschrieben war. Über | |
dieses Detail muss nun in Bremen noch einmal verhandelt werden. | |
Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass Konten der NPD bei der | |
Sparkasse und der Postbank nicht einfach gekündigt werden dürfen. | |
Allerdings ließen sich die damaligen Urteile nicht auf den heutigen Fall | |
übertragen. Die Sparkasse ist eine öffentlich-rechtliche Bank und die | |
Postbank war damals voll im Staatsbesitz. Deshalb waren beide Banken an die | |
Grundrechte gebunden. Außerdem genießt die NPD als Partei besonderen | |
Schutz. (Az.: XI ZR 22/12) | |
15 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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